K 42. Duisburg unter Rudolf von Habsburg.
Heideland geschenkt; im nächsten Jahre schenkt er ihnen die Ncnlande,nm die sie ihn mehrfach gebeten hätten, zu einem ewigen Besitz. DieUrkunde ist van größtem Interesse, teils wegen der Bedeutung desGeschenkes, teils weil wir durch sie auf die so eingreifende Verände-rung des Nheiulaufs hingewiesen werden.') Noch in der zweitenHälfte des folgenden Jahres ist er am Leben; denn am 28. Augustl279 verabreden sich Sifried, Erzbischof von Köln, Johann vanBrabant, Rehnald von Geldern und Dicdrich von Cleve Ordnung undFrieden zu erhalten zwischen Rhein und Dcnder und von Walrainvon Limburg zu verlangen, daß er sich auf den gesetzlichen Nhcinzollzu Duisburg beschränke.^) Auch noch am 14. Oktober 1279 hat ereine Urkunde unterzeichnet. 9 Am 29. März des nächsten Jahres abernimmt Rehnald, Graf von Geldern, Herzog von Limburg, die StadtDuisburg in seinen Schutz. In der Zwischenzeit also muß Walranigestorben sein.
Die Zeit seiner Regierung bezeichnet in zwiefacher Hinsichteinen Wendepunkt in der Duisburger Geschichte: Durch ihn erhieltdie Bürgerschaft die Freiheit, die Leitung ihrer Geschäfte selbst indie Hand zu nehmen und eine weitgehende Selbstverwaltung aus-zuüben; aber eine höhere Gewalt entriß ihr die Grundlage für denbereits erlangten und nun noch mehr erhofften Aufschwung, derart,daß keine Freiheit in der Verwaltung Ersatz bringen konnte.
§ 42. Duisburg unter Rudolf vou Habsburg.Revuald vou Geldern. Rebergaug au Eleve.
Rehnald von Geldern hatte Irmgard, die einzige Tochter undErbin des Walram von Limburg, zur Frau und sah sich deshalb alsseinen Erben an. Am 29. März 1289 giebt er der Stadt einen Pri-vilegicnbricf, nachdem er Kunigunde, die Witwe Walrams, abgefundenhatte. In einem zweiten Briefe von demselben Tage fügte er nochin Bezug ans die augenblicklichen Verhältnisse hinzu:
1. Von den Schulden, welche Walrani gemacht habe, sollten dieBürger in keiner Weise berührt werden;
2. Ebenso nicht von denen, die er selbst habe oder haben werde;
3. Was die Duisburger zur Bezahlung von Walrams Schuldenau fgewendet haben oder an Verlust nachweisen, will er nach derErklärung seines und des städtischen Rates ersetzen;
9 Z 19. 9 Lac. II 798. 9 lÄ'ust, Histoirs cku IRudoarZ' IV. S. ->ök.