248 s 41. Duisburg zur Zeit des Interregnums.
Verwandten Walram von Limburg zu einem Lchngnt für ILM Markver pfändet' dach fällten die Gewohnheiten und Rechte der Stadt inGeltung bleiben.')
Wir wissen heute, daß die Verpfändungen zur Minderung derStadtfreihcit und -Hoheit geführt haben; das ist daher gekommen,daß die Macht der Fürsten immer stärker wurde, während die desKönigs immer mehr sank, daß alsa diejenigen, welche unmittelbarunter dem König blieben, durch die Entwicklung der Verhältnisse,vielfach ahne ihr Zuthnn, zu immer größerer Selbständigkeit gelangtenund die, welche einem Landcsfürsten unterstanden, immer mehr in derSelbstverwaltung beschränkt wurden. Aber zunächst war das nichtzu erwarten, und es ist auch erst viel später eingetreten, für Duisburgerst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und namentlich unterden Brandenburgern. Jahrhundertc lang erschien die damals ge-wvnnenc Stellung sehr günstig: Zur Entwicklung der städtischenFreiheiten ist die Herrschaft Walrams und seines Nachfolgers sehrförderlich gewesen; ans Grund derselben erreichte Duisburg fastvolle Selbständigkeit der Verwaltung und würde sie auch bewahrthaben, wenn nicht die natürlichen Verhältnisse derart zu Ungunstender Stadt verändert wären, daß sie von der einstigen Blüte tiefherabstieg.
Am 21. Dezember 1256 nimmt Herzog Walram die Duis-burger in seinen besonderen Schutz und bestätigt ihnen ausdrücklichihre Rechte und Freiheiten. H Nun hört man einige Jahre wenigvon ihm; dann aber zeigt er sich als einen sehr unruhigen, unter-nehmenden Fürsten. Er hatte sich zum Lehnsmann des Kölner Erz-bischvfs Konrad van Hochstadcn (1238-1261) und auch seines Nachfolgers Engelbert (ch 1274) gemacht; beide waren immerfort in Streitmit der Stadt Köln, die sie in größere Abhängigkeit von sich zubringen suchten. Durch Erregung von Partcinngcn hatten sie wohlzeitweise Erfolg gehabt, aber schicßlich waren ihre Anhänger verbanntund Engelbert war in die Gefangenschaft des Verbündeten der Stadt,des Grafen Wilhelm von Jülich (1219—1271), geraten; 4>/z Jahr be-fand er sich in derselben. Aber nicht unverdient war das Schicksal:Er war unversehens in das Land gefallen und hatte es mit Feuerund Schwert verwüstet und war als Ritter gekleidet und gerüstet imoffenen Kampfe gefangen genommen worden. ^) Als daraus nacheinigem Zögern im nächsten Jahr von einem päpstlichen NuntiusBann und Interdikt unter Hinweis ans die Plagen Aegyptens und
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