Vogtei der Limbnrgcr.
dcS Angnstinttotdons begraben liegt. stlach dein, was Withof zurErläutcning hinzufügt, ninnnt er an, dast derartige Vogtcicn erstdurch König Otto IV, oingofühit seien. Indessen wir haben einausdrückliches Zcugnis, daß dieser Heinrich IV. von Limburg, auchHeinrich der Acltcre genannt, ll87 wirklich Vogt in Duisburg war.Ms solcher unterzeichnet er nämlich und zwar als erster nuter den Welt-lichen daS Diplom, durch welches Philipp von Heinsberg, Erzbischof vonKöln, die Teilung der Duisburger Gemeinde in zwei Pfarreien an-ordnet, st Wir haben auch einen Beweis dafür, daß die Vogtei nichteine vorübergehende Einrichtung gewesen ist; denn die alle Jahre dreimal abgehaltene Gemeindeversammlung, das Grafending, wird inDuisburg das ganze Mittelalter hindurch ins in die neuere Zeit Vogtding, Vadiug, Vogtei genannt. Dies wäre nicht möglich, wenn dieVogtei nicht einen langen Zeitraum hindurch bestanden hätte. Esist darum auch nicht zu bezweifeln, dast nnrklich Walram I. auch dieVogtei von Lothar erhalten hat.ch Duisburg wird, wie schon gesagt,als die einzige Stadt erwähnt, die der Erhebung der niederrheinischcnFürsten gegen Heinrich nicht beigetreten war; Lothar mochte alsoihrer Anhänglichkeit nicht getraut »nd ans ihren Besitz keinen Wertgelegt haben.
Was die vogtcilichen Rechte aber betrifft, so sind sie außer-ordentlich verschieden; eS läßt sich nichts Allgemeines über sie sagen;die weitere Geschichte aber wird wahrscheinlich machen, dast sie sichfür Duisburg auf die Gerichtsbarkeit und die mit der Abhaltung derdrei jährlichen Volksversammlungen verbundenen Vcrwaltnngssachenbeschränkt habe, dast sie namentlich auf die Erhebung der fiskalischenGelder und die Verwaltung des Reiehsgntes sich nicht bezog. Aberdie Ausübung der Gerichtsbarkeit pflegte der erste Schritt zur Er-werbung der Landeshoheit zu sein. Der materielle Vorteil bestandin dem Empfang der Gerichtsbnsten. Trotzdem also ein Teil derköniglichen Rechte vergeben war, bricht jetzt die Zeit der größtenBlüte Duisburgs an; die Hohenstaufen, die Gegner Lothars, schützen
st . 4. Düsseldorf, Weiuuuiu, ^ntignitnts« INusbure;L»«LS. st DieLimbnrger Herzöge Ware» Walrai» Paganus INN—12M; Heinrich III.!1M—11N7; Heinrich IV. 11117—12AI; Walram II. l2W-l22t>; Heinrich IV.1Z2U—1247 ser war zugleich Graf von Berg, wo sein Sohn Adolf IV. seinNachfolger wurde); Walrain III. 1247—IWll; das Herzogtum wnrde durch denersten Hohenstaufen wieder auf die Gegner der Limbnrger, die von Löwen, über-tragen; woraus große Feindseligkeiten entstanden, bis 1155 dadurch eine Ver-söhnung herbeigeführt wnrde, daß Gottfried III. eine Tochter Heinrichs vonvnnbnrg heiratete. Ernst a. a. H. III p. INN. llebrigens blieb der herzoglicheTitel beiden Familien.
IS'