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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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KM. Marienkirche und Johanniter-Krdcn

drei Klassen der Ritter, Priester und dicucndcu Brüder. Verhältnis-mäßig sehr früh liehen sie sich in Duisburg nieder und erbauten dieMarienkirche, die Zwischen ll.T! und ll.'B durch den Bischof vonMünster geweiht wurde.') Es ist oben bereits erwähnt worden,-) daß imJahre 1187 durch den Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg(Bestätigung des Papstes twn 1k 89) der Teil der Gemeinde, der süd-lich von dem Grossen Kalkhof und der Univcrsitatsstraßc liegt, vonder Salvatorkirche abgetrennt und der Marienkirche zugewiesen wurde.-)Der Borstchcr der Niederlassung führte den Titel Connnendator,Komincndnr oder Komthnr; in den Chroniken wird nicht übergangen,dass Hcnrikus von Bälden, ein geborener Duisburger (1' 1949), dieseStellung bekleidet habe. Ihm zur Seite standen ein oder mehrerePriester und zeitweise werden auch mehrere Herren, d. i. Ordensrittererwähnt. Aber im Jahre 1929 ist neben dem Komthnr nur einOrdensbruder anwesend, und ähnlich scheint es überhaupt im 19. Jahrhundert gewesen zu sein. An dem 1949 berufenen Prädikantcn JohannRichlingen fand die Reformation, wahrscheinlich mit Zulassung oderBeförderung des Komthurs, die nachhaltigste Unterstützung. Die Privilcgicn des Ordens machten es den übrigen geistlichen Behörden sehrschwer, gegen ein Ordcnsmitglicd vorzugchen. Die durch die Reformationherbeigeführte Bcrändcrnng der Verhältnisse vcranlaßtc die Aufhebungder Komthurci. Am 28. November 1989 verpachtet Wilhelm vonLoebcnJ) Ritter des St. Johanns-Ordcns, Connnendator zu Hcrrcn-stründcn, Duisburg, Bälden und Burg seine Komthurei Duisburgmit allem Zubehör in und außerhalb der Stadt, ausgenommen alleindas Gut zu Orsoy, ans die nächsten 12 Jahre an Johann Foß,Bürger und RatSvcrwandtcn in Duisburg für eine jährliche Pachtvon 209 holländischen Thalern (ä 92 kölnische albus) und von109 Rcichsthalcrn, die dem Prädikantcn oder Seelsorger der Kirchezu zahlen sind (dies beruhte auf einem mit der Gemeinde getroffenenUcbcreinkommcn). — Der Hof zu Holtum ist mit einer lösbarenRente von vier Malter Korn belegt; solange diese nicht gelöst ist,soll Pächter sie abtragen und dem Ritter in Abzug bringen. — DerPächter ans dem Hof zu Duissern, 9 Wintgcns, hat die nächsten dreiJahre keine Pacht zu entrichten, später sie aber an den Foß zuzahlen. Notwendige Reparaturen an den Häusern und Mühlengehen auf des Ritters Kosten.

Ein solches oder ähnliches Pachtverhältnis scheint bis zur Ein-ziehung der Ordcnsgütcr in der französischen Zeit bestanden zu haben.

') Lac. I 887. stZIS; Lac. I 5t 8. y 8t. ^,3431. «) lieber ihn vcrgl. Lac. II 156.