Druckschrift 
Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
Seite
154
Einzelbild herunterladen
 

K 26, Der Reichshof und der Wcchof,

denn nach dcr Stadlrcchnnng von 1475 wird dir Gruytpacht wiederan den Nachfolger Johanns, Graf Engelbert van der Mark, bezahlt.Dieser verpfändet den Reichshof samt dem genannten Zubehör anfsncnc an die Stadt für 1000 alte Schilde') und zwar, wie sich ausden Stadtrcchnungen erschließen läßt, zwischen 14d!0 und 144dl. DieseVerpfändung wurde 1-110 van Herzog Adolf van Cleve wieder ei»gelöst;") aber dcr Hos anfs neue an Heinrich Stecke vergeben; vandiesem kam er an die van Hanxlcde, welche ihn bis 1024 behielten/")Sic überließen um 1470 den Zubehör »die Wage, das Standgeldund den ziarrenzall; die Grnptgerechtigkeit wurde um 1400 bedcntnngs-las, da kein Grnytbier mehr gebraut wurdet der Stadt, wie sich ansden Stadtrechnnngcn ergicbt: derselbe blieb der Stadt auch mit Gcnchmigung des Herzvg Johann vv» Cleve, als 1027 Jakob von Voldcnund Iahann Ghm Pfandhcrren des üieichshofcs wurde».'» Dcr durchseine» Reichtum berühmte Herzog Wilhelm löste auch diese Pfandschaft wieder ein, wie es scheint, im Jahre 1077/9 Der Has samtZubehör wurde nun wieder in Zeitpacht, nur das Rcichswvchcnholzan die Stadt in Erbpacht gegeben. Daher wurden bei dcr Teilungdes Waldes Stadt und Fiskus in bezng auf dieses Recht abgefunden;die Grundstücke wurden in dcr neueren Zeit veräußert, die andernGerechtigkeiten abgelöst oder aufgehoben.

Dcr Hof war, wie oben gesagt, schau 1020 ein verfallenerPla tz; was nicht ausbleiben kannte, da er schon damals seit mehrals 100 Jahren unbewohnt war. Aufgebaut ist er seitdem nicht mehr.

In dcr Rähc des Reichshafes, aber nach der Mnncrstraßc hin,lag dcr WclhofJ) ein Besitztum der Abtei Essen schon im frühenMittelalter. Der Has bildete einen eigenen Gerichtsbczirk, hatte seineeigenen Hascsgcschwarcnen mit einem Schultheiß an der Spitze,vor denen bei einem Verkauf eines zu demselben gehörigen Grund-stückes die Auslassung stattfinden mußte.'» Fi» Jahre 1461 wurdeer den Herren des deutschen Ordens verpfändet. Als er dann imJahre 1604 wieder eingelöst werden sollte, erhoben sich darüber mehr-jährige Streitigkeiten, da der Orden die Verpfändung für unkündbaransah;ch indessen er drang mit seiner Forderung nicht durch.

Von dem in demselben Viertel liegenden Deutsch-Ordenshanscwird am Schlüsse des nächsten Paragraphen die Rede sein.

') Lagerbnch S. 358. ") Lagerbnch Z. 353. Lagerbuch S. 352.0 Lt. .V. 107 .1. °) Vergl. Stadtrechnnng 1576/77 Dbbocren. Lt. /I. 33bu. 39t. 0 8t, 512 fol. 8 u. 17. Düsseldorf, Duissern, Urkunden n. 15von 1259. ch e. Düsseldorf. Dentsch-Ordcns-Commendc ^1.153 n. andere Akten.