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K 2ö. Die alte Sbnigsbnrg.
scin, da das ganze fürstliche Gebäude in den Besitz der Stadt übergegangen ist, und diese an der Burg nur das spätere Rathans samt seinen,Zubehör hatte. Aber dieserKomplcx war groß genug, um beides, dieWohnung und die Kurie, zu umfassen. Denn es gehörte dazu derganze zwischen der Burg und dem Weinhausmarkt liegende Rani»von dem Rathaus bis zur Gasse bei dem Europäischen Hofe, lieberdie alten Gebäude sind nur einige dunkle Bersc des Tybins erhalten,nach denen die Burg mit einem dreifachen Turme ausgezeichnet gewcscn wäre.') Roch dunkler ist, was er von den Ilcberrestcn sagt,Sie zeigten sich in den (Grundmauern, in denen jetzt der reisende(lanfmann sich freue; indem ich die untenstehende Berse so übertrage,nehme ich an, daß er die Grundmauern des städtischen Weinkeller?als die einzigen llebcrreste angesehen habe.")
Das Rathaus, ckomrm oonsnUnn zuerst in der Stadtrechnungvon 1 361, dorn»« inckioii zuerst in der von 1375 genannt, war imspäteren Mittelalter ein zweistöckiges Gebäude. Unten befanden sichdie Wasserknppen und Feuerspritzen, die ledernen Eimer und andereLöschgeräte. Räch oben führte von dem Burgplatze eine steinerneTreppe zu der Gerichtsstubc und dem Ratssaale. Ans beiden standein langer, mit grünem Tuch überdeckter Tisch. Um denselben19 Stühle mit blauen Kissen, 13 Stühle mit rotem Leder überzogen. Es wird erwähnt, daß an der Wand zwei Abrisse der StadtDuisburg gehangen hätten, ferner das jüngste Gericht (nach einerandern Angabe das Gericht Salomonis), welches der Maler Matthias1631 für 9 Dnler erneute, 12 Kaiserbildcr, welche 1652 für 18 Dalergekauft waren, die Bilder der klevischcn Fürsten und ihrer Families1713 waren nur noch 6 chnrfiirstlichc nnd fürstliche „Contrcfaiten"vorhanden).
In einem Schrank befanden sich die silbernen Schmnckkannc»nnd die zinnernen Geräte (1713 nur noch kupferne Leuchter nndzinnerne Kannen). In einem Regale Bücher wie das Corpus juris,Karls des V. peinliche Halsgcrichtsordnnng und andere.")
Auch das spätere preußische Land- und Stadtgericht hatte indem ersten Stockwerk seinen Sitz, während die städtische Verwaltung
der Markt, sondern der Bnrgplatz, dort ist im Mittelalter nie Markt abgehaltenworden, sondern erst seit 171N. Unter Knric darf man nicht den Wirtschaftslwsverstehen: Es ist das Geschäftshans, das Rat- nnd Gcrichtshans. Vergl. Maitz,Deutsche Verfassnngsgcsebichte IV S. II Note 3, S. 71 Note 4.
st Teschenmacher S. 163. kineo msäia tnsrat triplienro vsrtieoprwen tlonspienn et Irina nrx oonstita tnrre Unvum. st lisllignins arei»onnso st lunelainins inanstrnnt, Unno inerentori Knndia eertn vaZu.st Mehr wird von Klanke, Rhein nnd Rnhrzeitung Oktober 1LL8, mitgeteilt.