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5 (1827)
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234
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234 Die bekannten fünf und neunzig Theses Lutheri, zc.

der gemeine Mann nicht falschlich dafür halte, daß er den andernWercken der Liebe werde vorgezogen oder besser geachtet.

42.

Man soll die Christen lehren, daß es des Pabsts Gemüth undMeynung nicht sey, das Ablaßlösen irgend einem Wercke der Barm-hertzigkeit mit ichtes sollte zu vergleichen seyn.

43.

Man soll die Christen lehren, daß, der dem Armen gibt, oderleihet dem Dürftigen, besser thut, denn daß er Ablaß löset.

44.

Denn durch das Werck der Liebe wachst die Liebe und derMensch wird frömmer; durch das Ablaß aber wird er nicht besser,sondern allein sicherer und freyer von der Pein oder Strafe.

43.

Man soll die Christen lehren, daß der, so seinen Nächsten ste-het darben, und dcßungeachtet Abiaß löset, der löset nicht des PabstsAblaß, sondern ladet auf sich Gottes Ungnade.

46.

Man soll die Christen lehren, daß sie, wo sie nicht übrig reichsind, schuldig sind, was zur Nothdurst gehöret, für ihr Haus zu be-Hallen, und mit Nichten für Ablaß zu verschwenden.

47.

Man soll die Christen lehren, daß das Ablaßlösen ein frey Dingsey, und nicht geboten.

48.

Man soll die Christen lehren, daß der Pabst, wie er eines an-dachtigen Gebets bedarf, also dessen mehr begehre, denn des Geldes,wenn er Ablaß austheilet.

49.

Man soll die Christen lehren, daß des Pabsts Ablaß gut sey, sofern man sein Vertrauen nicht darauf setzet; dagegen aber nichtsschädlicheres, denn so man dadurch Gottesfurcht verleuret.

so.

Man soll die Christen lehren, daß der Pabst, so er wüßte derAblaßprediger Schinderey, lieber wollte, daß St. Peters Münster zuPulver verbrannt würde, denn, daß es sollte mit Haut, Fleisch undBein seiner Schafe erbauet werden.

31.

Man soll die Christen lehren, daß der Pabst, wie er schuldig ist,