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5 (1827)
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232
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232 Die bekannten fünf und neunzig Theses Luther!» zc.

21.

Derhalben inen die Ablaßprediger, die da sage», daß durch desPabstes Ablaß der Mensch von aller Pein los und selig werde.

22.

Ja, der Pabst erlasset keine Pein den Seelen im Fegfeuer,die sie hatten in diesem Leben, laut der Canonum, sollen küssen undbezahlen.

23.

Ja, so irgend eine Vergebung aller Pein jemand kann gegebenwerden, ists gewiß, daß die allein den vollkommensten, das ist, dengar wenigen gegeben werde.

24.

Darum muß der grössere Theil unter den Menschen betrogenwerden durch die prachtige Verheissung, ohne alle Unterschiede demgemeinen Mann cingeburet, von bezahlter Pein.

25.

Gleiche Gewalt, wie der Pabst hat über das Fegfeuer durchausund insgemein, so haben auch ein jeder Bischof und Seelsorger inseinem Bißthum und Pfarr insonderheit, oder bey den Seinen.

26.

Der Pabst thut sehr wohl daran, daß er nicht aus Gewalt desSchlüssels (den er nicht hat), sondern durch Hülfe, oder fürbittweise,den Seelen Vergebung schencket.

27.

Die predigen Menschentand, die da fürgeben, daß, sobald derGroschen, in den Kasten geworfen, klinget, von Stund an die Seeleaus dem Fegseucr fahre.

28.

Das ist gewiß, alsbald der Groschen im Kasten klinget, daßGewinn und Geitz kommen, zunehmen und grösser werden; dieHülfe aber, oder die Fürbitte der Kirchen, stehet allein in GottesWillen und Wohlgefallen.

29.

Wer weiß, ob auch alle Seelen im Fegfeuer wollen erlösetseyn, w'e man sagt, daß es mit St. Severino und Paschali sey zu-gegangen.

30.

Niemand ist deß gewiß, daß er wahre Neu und Leid gnug ha-be; viel weniger kann er gewiß seyn, ob er vollkommene Vergebungder Sünden bekommen habe.