Druckschrift 
5 (1827)
Entstehung
Seite
231
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Die bekannte» fünf und neunzig Theses Luthcri, zc. 251

12.

Vorzeiten wurden csnonicae poense, das ist Busse oder Gnug-tbuung für begangne Sünden, nicht nach, sondern vor der Absolu-tion auserlegt, dabey zu prüfen, ob die Reue und Leid rechtschassenwäre.

1Z.

Die Sterbenden tbun für alles gnug durch ihren Tod oder Ab-sterben, und sind dem Recht der Canonum oder Satzungen abgestor-ben, und also billig von derselben Auflage entbunden.

14.

Unvollkommene Frömmigkeit oder unvollkommene Liebe deß, derjetzt sterben soll, bringt nothwendig grosse Furcht mit sich; ja, wieviel die Liebe geringer ist, so viel ist die Furcht desto grosser.

15.

Diese Furcht und Schrecken ist an ihr selbst und allein, daßich ander Ding schweige, dazu gnug, daß sie des Fegfeuers Peinund Qual anrichte, dieweil sie der Angst der Verzweifelung gantznahe ist.

16.

Holle, Fegfeuer und Himmel scheinen gleichermassen unterschie-den seyn, wie die rechte Verzweifelung, unvollkommene oder naheVerzweifelung und Sicherheit von einander unterschieden sind.

17.

Es scheint, als müsse im Fegfeuer, gleichwie die Angst undSchrecken an den Seelen abnimmt, also auch die Liebe an ihnenwachsen und zunehmen.

18.

Es scheinet auch unbeweiset seyn, weder durch gute Ursachen,noch durch Schrift, daß die Seelen im Fegfeuer ausser dem Standedes Verdiensts oder des Zunehmens an der Liebe seyn.

19-

Es scheinet auch diß unerweiset seyn, daß die Seelen im Feg-feuer, zum wenigsten alle, ihrer Seligkeit gewiß und unbekümmertseyn, ob wir schon deß gantz gewiß sind.

20.

Derhalben meynet, noch verstehet der Pabst nicht durch dieseWort- vollkommene Vergebung aller Pein, daß insge-mein allerley Pein vergeben werde, sondern meynet die Pein allein,die er selbst hat ausgelegt.