Daß Eltern die Kinder zur Ehe nicht zwingen ?c. 203
Daö ist aber alles geredet von solchen Eltern, die sich väterlichgegen das Kind halten, wie droben gesagt ist; denn, wo sie das nichtthun, sind sie gleich zu halten, als waren sie nicht Eltern, oder wa-ren lodt, und das Kind srep, sich zu verloben und verehlichen, wel-chem es gelüstet.
Dann aber halten sie sich nicht vaterlich, wenn sie sehen, daßdas Kind erwachsen, und zur Ehe tüchtig und geeignet, und dochnicht dazu helfen und rathen wollen, sondern liessens wol immer soHingehen, oder auch dringen oder zwingen, geistlich oder keusch zu le-!,c>n; wie bisher der Adel mit seinen Töchtern gefahren, und sie indie Klöster Verstössen hat.
Denn die Eltern sollen wissen, daß ein Mensch zur Ehe ge-schaffen ist» Früchte seines Leibs von sich zu züchten, sowol als einBaum geschassen ist, Aepfsil oder Birn zu kragen, wo Gottes hohesonderliche Gnade und Wunder die Natur nicht ändert oder hindert,darum sind sie auch schuldig, den Kindern zur Ehe zu Helsen, undaus der Gefahr der Unkeuschheit zu setzen; thun sie das nicht, so sindes nicht mehr Eltern, so ist das Kind schuldig, sich selbst zu verlo-ben, (doch zuvor dasselbe angesagt, und der Eltern Lässigkeit beklagt)und ihm selbst aus der Gefahr der Unkeuschheit, und in den Stand,dazu es geschaffen ist, zu helfen, es gefalle Vater, Mutter, Freun-den oder Feinden.
Auch wo es so ferne kommt, daß über das Gelübde sie heim-lich ein Leib worden sind, ist billig, daß man sie zusammen lasse,und vaterliche Gewalt die Hand abthue. Wiewol im Gesetz MöstsGott auch in solchem Fall das Kind dem Vater vorbehielt, wie 2. Mos.22, 16. 17. 18. stehet: Wenn eine Dirne beschlafen wird von je-mand, soll er sie begaben und zur Ehe behalten, will aber der Vaternicht, fo soll er die Morgengabe ausrichten zc. Aber zu der Zeit lagnicht viel an der Jungfrauschaft, weil aber bey unsrer Zeit ein grosserEckel ist, eine verrückte zu nehmen, und gleich für eine hohe Schan-de gerechnet wird, daß also das andere Theil dieses Gesetzes Mösts,von vaterlicher Macht über die verrückte Jungfrau, demselben Kindegefahrlich und schädlich ist, so bleibt billig das erste Theil, daß sie derbehalte, der sie geschwächt hat.
Daß aber jemand wollte färgeben: Hat der Vater Gewalt, desKindes Gelübd und Ehe zu hindern und zu reisten, so hat er auchGewalt, ihm die Ehe zu verbieten, und zur Keuschheit zu zwingen ?c.Antworte ich nicht also: Ich Hab droben gesagt, ein Mensch sey ge-schassen nicht von; Vater, sondern von Gott, daß er essen, trincken,Frucht haben seines Leibes, schlafen und arider natürlich Werck thun