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[1] (1844)
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hohe Domcapitcl zu Trier citircn, wenn es sagt (bei Marr S. 90):»Es sei allerdings wahr, daß die Verächter hh. Reliquien canonisch»bestraft werden sollten, eben so wahr aber auch dagegen, daß die»Fälscher von Reliquien und Alle, welche unbekannte für bekannte»und zweifelhafte für gewisse ausgäben, strafwürdig seien.«Ein Kanon des vierten Latcranischen allgemeinen Concils") befiehlt:»Die Prälaten sollen nicht dulden, daß diejenigen, welche ihre Kirche»zur Verehrung von Reliquien besuchen, durch leere Ewdichtuil-»gea und falsche Urkunden betrogen werden, wie es an vielen»Orten des Gewinns wegen zu geschehen pflegt.«

Der Trierer Rock tritt uns auch in Büchern seiner Vcrthcidi-ger nur als eine zweifelhafte Reliquie entgegen, dessen Aechthcitman selbst erklärt, nicht völlig beweisen zu können. Es geschiehtdies namentlich in zwei Schriften, aus die wir bei unserer Beweis-führung besondere Rücksicht haben nehmen müssen. Die eine ist vondem verstorbenen, im chrcnwcrthestcn Andenken stehenden Bischof vonTrier, von Ho mm er, verfaßt und in diesem Jahre neu heraus-gegeben worden""). Er sagt in Beziehung auf den Trierer NockS. 2.: »Wie wollen wir verlangen, daß Thatsachcn, die vor acht-»zchnhundcrt Jahren geschehen sind, mit Zuverlässigkeit behauptet»werden sollen, wenn nicht göttlich inspirirte Schriftsteller sie be-»zcugcn? Völlige Gewißheit über die Aechthcit des hei-»ligen Rockes dürfen wir nicht fordern.« Er gicbt amSchluß die Möglichkeit zu, daß sein Naisonncmcnt möglicher Weiseumgestoßen werden könne, S. 34.: »Entdecken sich in der Zukunft»nicht Quellen, welche das Gesagte entweder entkräften oder»bestätigen, so begnüge man sich einstweilen mit dem Gesagten.«Freilich waren diese Quellen schon damals so gut vorhanden, wiesetzt; es liegt nur an ihm, daß er sie sich nicht zu Nutz gemachthat. UcbrigcnS zeigt sich in dem Buche durchaus ein schlichter,gerader, offener Mann, welcher, was an ihm rühmlich anzuerkennen,schreibt, wie er denkt, der weder Beweise erschleichen, noch durchAusmalung absurder Phantasien unkundige Leser täuschen will, wenngleich diese Vorzüge allerdings mit geringer schriftstellerischer Ge-wandtheit und noch geringerer historischer Gelehrsamkeit gepaartsind. Durch diesen Mangel geschichtlicher Kenntnisse erklärt cS sichauch, daß er geglaubt hat, zu einem so günstigen Resultate gelangenzu können. Er meint S. 2.: »Wenn Vcrmuthungcn, wenn Wahr-scheinlichkeiten vorliegen, welche nicht allein allen Widerspruch auS-»schließen, sondern auch hinlänglichen Grund der Glaubwürdigkeit

») c. US. ivl !»>5> xxil, Ivsg. In das llurg. f. cnn. übergegangen: c. L.X. de I^olicz. s3) 46).

*") Geschichte des heiligen Rocks unseres Heilandes, welcher in der Dom-kirche zn Trier aufbewahrt wiro, sorgfältig aufgezeichnet von demHochscligen Bischöfe von Trier Joseph von Hommer. Neuer Abdruck.Bonn, Habicht. 1844.12. SS. 34. Früher in der Zeitschrift f. Philosophieund katholische Theologie. Heft. Cobl. 1833. S. 192-208.