den ist). WaS wohl Lächerlicheres von dem heiligen Manne gesagtwerden könne, als daß er zweiköpfig gewesen. Es sei klar, daßentweder die einen oder die andern einen argen Betrug spielten;sie trieben, indem sie in einer so frommen Angelegenheit zu Lüge»ihre Zuflucht nähmen, statt göttlicher Dinge teuflische. Hier folgtzunächst die Geschichte, welche wir unten S. 47 ausgezogen haben;dann erzählt Gnibert weiter, daß der Bischof Odo von Baycur denKörper seines Vorgängers, des h. EruperiuS, gesucht und dafür vielGeld geboten habe; in Folge dessen brachte man ihm auch bald dieGebeine eines Bauern dieses Namens und schwur ihm, daß es diedes EruperiuS seien. Dergleichen unzweifelhafte ^ 'so viele von allen Orten her, daß sie sämmtlich zu erzählen wederZeit noch Kraft ausreichen würde; noch häufiger, als mit ganzenKörpern werde der Betrug mit einzelnen Gebeinen gespielt u. s. w.
Auch davon, wie neuere katholische Schriftsteller über dasTreiben mit den falschen Reliquien gcurtheilt haben, mögen einigeZeugnisse aus vielen hier abgedruckt werden. »Wundere man sichnicht,« sagt der Herausgeber der Werke Guiberts, der gelehrte Bc-ncdictincr d'Achery S. S62, »daß Gnibert ausführlich gegen die»Reliquicnfälschcr und Erfinder, gegen die, welche sie unter dem Schein»der Frömmigkeit dem Volke vorzeigen, loszieht. Denn gerade zu»seiner Zeit waren so viele und verschiedene verderbliche Jrrthümcr»aufgekommen und hatte eine solche abscheuliche Geldgier die Gcist-»lichcn, die ihren Kirchen zahlreichen Zuspruch verschaffen wollten,»ergriffen und verblendet, daß es nicht ausfällen kann, wenn der»Verfasser sie an mehreren Stellen seines Buches streng zur Ncchen-»schaft zieht, ohne die Verehrung der Reliquien bestreiten zu wollen.«Aehnlich sprechen sich andere dieser gewiß orthodoxen und gelehrten Be°ncdictincr von St. Maur in ihren Noten zu einer Stelle dcS PapstesGregor des Großen aus, in der von Rcliquicnbctrügereien die Redeist"): »Dergleichen dem Namen nach fromme, in Wahrheit aber»gotteslästerliche Betrügereien verdammen alle wahrhaft Frommen,»so viel ihrer sind; sie werden nur von irreligiösen Menschen be-trieben, die, indem sie unter leerem Schein der Frömmigkeit täu-»schen, wahrer Frömmigkeit baar sind. — Möchte doch unser Zeital-ter dergleichen nicht gesehen haben; möchten doch endlich einmal,»zwar spät, aber ernstlich, die Bischöfe Maßregeln ergreifen, sol-»chen gottlosen Mißbränchen der Reliquien ein Ende zu machen,»und durch sichere und unzweifelhafte Documcntc die wahren von»den falschen zu unterscheiden.« Damit ganz übereinstimmend sagtder bekannte Jesuit Busenbaum ganz trocken: »Den Aberglauben«der Abgötterei begeht, wer falsche Reliquien ausstellt.«"")
Selbst das kanonische Recht hat Bestimmungen über falsche Re-li quien. Wir dürfen hierfür wohl als eine vollgültige Autorität das
t äl. vpp. I>-„. 170,7. 11,70».
^beul. moial. auela k (3. Z^..T (Ircnx. O'ol. 5735). 5vl. I, 166: Luper-stilionem eu!t)is knlsi commitlil, ljni l»!sas Heliquias iirvponit.