Druckschrift 
[1] (1844)
Entstehung
Seite
124
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Inhalts über die h. Reliquien gehalten werden und in dieser Predigtsoll dann auch erzählt werden das Wunder, das bei der letzten Aus-stellung 5384 (statt 1383) sich ereignet hat, indem eine Frau durchBerührung des h. Nockes von anhaltendem Blutflusse befreit wor-den ist."

Dieses Reglement findet sich in einem Aktensascikel des Koblen-zer Archivs sich II. lütt. -4, Nr. 206, mit der Neberschrift: ,,Unvor-,,greifliches zu Ihrer Churfurst Drchl. vnsers Gnedigsten Herrens cor-roction gesteltes üirsctorium, waß beh Zaigung Vnßers lieben Herr,,Gottes Rock in Acht zu nehmen." Es enthält 28 Paragraphen, zuwelchen hie und da der Churfürst eigenhändige Randnoten hinzuge-schrieben hat. So zu h. 1 : auf dem Nikolaus Chor soll eine ultsnagebaut werden verfügt er:bawmeister ihm Dohm soll solcheßbestellen." In tz. 51: die Bürgerschaft soll die Thore besetzen än-derte er statt Bürgerschaftsolilateo." Die fragliche Stelle steht§. 16 : Vnder dem selbs Imbeatur oratio 6e iisüem 88. reiiguiis «le-monstralivi geooris, narrelurguo miraculum guoä in postrema nston-sions 1384 contigit, guunüo mulicr ex tactu 8. 1'unieae a continnosanguinis tluxu likerata est. Am Rande, der Erwähnung des Wun-ders gegenüber, hat der Churfürst mit breitem Zuge hinzugeschricben:

Die historische Kritik, deren Athem hier zu wehen scheint, mögeüber den Zusammenhang dieser Note mit dem Inhalte jener Predigtentscheiden. Man rühmt, sagt Francke, diesem Churfürsten, KarlKaspar von der Leyen, nach, daß er ein Freund der Studien gewesen,und die Universität zu verbessern gesucht habe.

Zu tz. 16. S. 83.

Die Urkunde, aus welcher Günther nur einen Auszug gegebenhat, befindet sich jetzt im Großh. Staatsarchiv in Darmstadt unv liegtuns in beglaubigter Abschrift vor. Hiernach sind wir auch im Standeeine Ungenauigkeit in Günthers Angaben zu berichtigen. Richard °)war kein pästlicher Legat, sondern nennt sich Uei Cratia Leelcsic 8ti

s) Günther hat ihn offenbar mit dem Cardinal Richard verwechselt, der IIb»päpstlicher Legat bei dem Mainzer Concil und auch 1111 wenigstens nicht inRom war, nach BarvniuS as. a. 1111, 1Z.