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laoobi ^pt>8loli Eaiicis Laräinalis stquo sui pilaris cuslos et L.ino-nivus pro nece88itste jam äiete Eeclesie in parlidtw teutonioorumIsA-Aius. ,,Für die mir in dem Jacobskloster erzeigte Gastfreundschaft,sagt er, ciignum duxi in animo meo ut caritative de keliquiis 8upradicti ^postoii üuie ioeo eonoedere" (^o); und fährt dann fort:„non soluin rsiiguiss eju8 coneedo, verum eliam de iigno dominieeeruci8 et de tunica Oomini ineonsutili, et de ve8tiiuento 8to UlarieJ1atri8 Oomini, et <Ie eineribus 8ti Vineentii martz-ri8 et de vesli-niento 8ti doüaanis LvanAeliste kratri8 suprs diele ^IpoMoli." Mankonnte also vermuthen, daß diese Partikel von dem Rock zu Santiagogenommen sei, obschon es keine sonderliche Wahrscheinlichkeit hat, daßman deshalb den Altar geöffnet und das Heiligthum zerschnitten habe,um dem Abgeordneten ein Stück davon auf die Reise mitzugeben.
Zu h. 17. S. 8K.
Der andere heilige »»genähte Rock zu Trier ist in Romfür acht erkärt worden.
Ein Rest von Vertrauen in die Ehrlichkeit des Hn. Marr hatteuns bewogen, uns bei seinem Bericht über den andern heiligen Rockzu Trier und den darüber geführten Proeeß zu beruhigen, sogar den-selben arglos als genau zu bezeichnen. Nachdem wir jetzt aus dennämlichen Akten, die auch er gebraucht hat, Kenntniß von dem wahrenVerlauf der Angelegenheit erhalten haben, dürfen wir nicht unterlas-sen, auch hierüber das Wahre bekannt zu machen.
Der churfürstliche Fiscal erhob eine Klage gegen die Domcapitu-laren als Verächter der hh. Reliquien und trug auf ihre Bestrafungan. Die ernannten Richter erließen am 17. Mai 1K3V eine Edietalci-tation, wogegen das Capitel am 31. Mai eine deutsche (nicht, wie Hr.Marr irrtümlich") sagt, lateinische) Verteidigungsschrift einreichte.Dagegen erließ der Churfürst am 7. Juni ein Declarationspatent,welches am IS. Juni an der Dvmkirche angeschlagen wurde undworin dem Capitel ein neuer und letzter Termin von K Wochen gesetzt
a) Es steht nämlich auf dem lateinischen Actenstücke: ex actis Kermaniei« lali-nitate äonata, und dazu die Bemerkung, daß der Proeeß vor den Coblenzi-schen Commissarien lös» deutsch, vor den Trierschen IsZl lateinisch ge-führt sei.