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„liquien lind unter diesen rsliguias <lo li^iio clominioe Lrueis et äe„Tunioa Oommi ineonsutili et äö uestimento sanete iUarie matris„vomini. Es ist nicht zu bezweifeln, daß er auch zu Trier gewesen,,,diese Reliquien dort erhalten und nach Mainz gebracht hatte." DieAnwesenheit des gastlichen Legaten ist sichere Thatsache; ob und wodie Urkunde gedruckt sei, haben wir nicht auffinden können, aber dieAuctorität des Trierer Weihbischofs Günther und des ihm beistimmen-den Trierer Bischofs von Hommer (S. 22) ist gewiß hinreichend, umihre Existenz außer Zweifel zu setzen. Daß das bedenkliche Präjudiz,welches daraus für die Aechtheit des Trierischen Rockes folgt, sich mitGünther nicht so heben läßt, es habe der Legat die Reliquie eben inTrier selbst erhalten, sieht Hr. von Hommer a. a. Ort richtig ein, daderselbe Trierische Rock ja erst 1196 gefunden fei; wir setzen hinzu,da er ja ganz ist und triumphirt, daß nie etwas von ihm abgeschnittenworden. (Marr S. S1). Eben so wenig genügt die Weise, wie Hr.von Hommer sich S. 23 aus der Klemme zu ziehen sucht. Er meint,man habe sich unrichtig und ohne allen Grund des Wortes iooonsuti-Iis, ungenäht, bedient, und es möge wohl ein Stück des Purpurman-tels des Herrn gewesen sein; dabei hat er nicht gehörig bedacht, daßer cinestheils damit einen Cirkelschluß macht - er setzt ohne Weiteresdie Aechtheit des Trierer Rockes als völlig gewiß voraus, die er docherst erweisen, ja seinen eigenen Ausdrücken zufolge nur wahrscheinlichmachen will, da sich nach S. 2 ,,völlige Gewißheit darüber nicht for-dern lasse" , und daß er andererseits den päpstlichen Legaten zu einemBetrüger stempelt, der ein Kleid, das nicht der ungenähte Rock war,urkundlich für den ungenähten Rock ausgiebt. Denn die Worte tunie-rineonsutili können doch nun und nimmermehr einen Purpurmantelbezeichnen. Wir haben also hier einen dem Trierischen vollkommengleichzeitigen und ebenbürtigen Rock; denn die Auctorität eines päst-lichen Legaten im Jahre 1114 steht hoffentlich der eines TrierischenErzbtschofs im Jahre 1121 vollkommen gleich.
Hr. Marr S. 52 steht nicht an, den letzten Schritt zu thun,nämlich den Legaten zum Reliquienfälschcr und Betrüger zu machen,und von dieser, wie zugleich von allen andern irgend vorkommendenPartikeln seine „festeste Ueberzeugung" auszusprechen, daß sie sammtund sonders unächt seien. Das ist allerdings bequem genug. SeinGrund dafür ist der, daß der Tiefsinn verschiedener Väter und Kir-