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[1] (1844)
Entstehung
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dem ganzen Abschnitte, der die ältere Zeit bis zum Jahre 882 behan-delt, worüber die Urtheile Sirmond's, d'Achery's, Henschens, Marle-nes, Durands, Hontheims') ssämmtlich wie man sieht berühmter geist-licher Gelehrten) einstimmig sind. Hier ist kein Wort ohne vorherge-hende Prüfung glaubwürdig, ohnedies ist der bei weitem größte Theildes Glaubwürdigen aus bekannten Quellen abgeschrieben.

Für die geschichtliche Kritik wäre es nun höchst erfreulich, wennwir die Arbeiten jener einzelnen Verfasser in ihrer ursprünglichenGestalt noch besäßen. Dies ist aber vor dem 13. Jahrhundert nichtder Fall: wir haben vielmehr nicht eine einzige Zeile, die unmittel-bar und nachweislich aus der Feder eines der von Trithemius genann-ten Aebte geflossen wäre. Alles, was wir mit Sicherheit über denuns vorliegenden Tert sagen können, beschränkt sich auf folgende An-gaben, die wir theils brieflichen Mittheilungen, thcils einem inPertz Archiv VIl. SI3. gedruckten Aufsatze des Herrn Professor Maitzentnehmen.

Die älteste vorhandene Redaktion der Gesta bis 1101 reichend,ist unter der Regierung Erzbischof BrunoS, zwischen 1102 und 1124geschrieben, und in einigen Handschriften bis zu den Jahren 1122oder 1132 sortgesetzt worden. Kurz nach 1132 hat sie eine Umar-beitung, vielleicht durch den Verfasser der Fortsetzung selbst erfahren,von welcher ebenfalls zahlreiche Handschriften erhalten sind. Die spä-teren Redaktionen und Fortsetzungen interessiren uns hier nicht weiter.

Die Urkunde Sylvesters, mit Aufzählung der Tuniea, in deroben mitgetheilten Form steht nun bereits in jener ersten Redaction,sowohl in den bis 1132 fortgesetzten, als auch in den Handschriften,die mit dem Jahre 1101 schließen''). Hicmit laßt sich kein Beweisgegen Thiofrid und Berengvsus führen; es läßt sich nicht behaupten,daß die Urkunde mit der Tunica älter als Thiofrids Schweigendarüber, daß mithin aus seinem Schweigen nichts zu folgern sei.Denn diese Annahme wäre so bodenlos unwahrscheinlich, daß sie nurdurch eine Nothwendigkeit, nicht aber durch eine bloße Möglichkeit gc-

s) Nachgewiesen bei Hontheim II. v. l, x. XIX.

b) Wir verdanken diese Notiz den uns von Hn. vi-. Wattcnbach gefälligmitgetheilten Auszügen aus den zum Behuf der Monumenta angestellten Col-lationen der Gesta Trevirorum, welche bei den Handschriften der ältestenForm keine Varianten angeben.