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Die Abgabenkunde
Entstehung
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andern öffentlichen Angelegenheiten darf man nicht denHandclsstand hören. I

Beschwerlicher und oft mißlicher ist es allerdings fürden Kaufmann, sein Kapital und seine Procente dem öffent-lichen Urthcil bloß gegeben zu sehen. Bei der von uns be-zeichneten Schätzung würde dieß aber auf eine Weisegeschehen, die auch denen vom Handelsstande, welcheihr Vermögen für größer gehalten wissen möchten, alses wirklich ist, nicht nachtheilig werden könnte. Schlim-mer ist doch in jeder Hinsicht auch für sie eine eidlicheSelbstangabe ihres reinen Kapitals, könnte diese auch einGeheimniß der Steuerbehörde bleiben. Wer liebermehr zahlt, als er schuldig wäre, mag dieß immerhinthun, wenn er nicht vorzöge, den wahren Bestandaufzudecken. Jeder Jrrthum der Schätzer könnteaber ohnehin nur einmal von einer Folge begleitetseyn, die auch dann, wenn sie Einzelnen zum Vor-theil, und mithin den klebrigen zum (unbedeutenden)Rachtheil gereichte, um so weniger empfindlich fallenkönnte, als man ihr Vorhandenseyn im Publikum garnicht wüßte. Bei dem angegebenen Gang der Dingewürde es aber auch, dem Redlichen wenigstens, baldgleichgültig werden, sein Vermögen und sein Einkom-men von rechtlichen Leuten abgeschätzt zu sehen, undgewiß würde bald Mancher durch glaubhafte Angabeneine Anstalt unterstützen, die offenkundig der Gcrcch-rigkcit diente. Vertrieben wäre dann endlich derSchwärm von Auflagen und Aufpassern, die von jeher

") Man lese hierüber etwa dasjenige nach, was im zweytenTheil der Staatswirthschaft von Kraus S. M ff., viel-leicht am Ende nur etwas zu hart gesagt ist-