Druckschrift 
Die Abgabenkunde
Entstehung
Seite
66
Einzelbild herunterladen
 

kann, oder auch nur ohne Arbeit einEinkommen gewahrt, ein Capitalvorstelle.

Ob dieses Grundeigenthum von dem Besitzer er-worben oder nicht erworben (s. oben Erwerb), ersessenoder ererbt, ertauscht oder erkauft worden sey, dasändert hier nichts. Ist es nur verkäuflich, oderwirft es wenigstens eine Rente ab, die in Geld dar-gestellt, und also verkauft und verpachtet wer-den kann: so ist das Grundeigcnthum auch ein Capital-Werth *). Hieraus folgt:

daß die Landrcntc (alles Einkommen, wel-ches die Besitzer von Grund und Boden ohneArbeit beziehen) eigentlich eine Capi»talrcnte sey, die nach dem üblichen Zinn s-fu ß zu bemessen ist.

Da jedoch die Capitalien in (freiem) Grundund Boden die a! l er si ch c r stcn sind, indem ihrerVorstellung außer dem Geld noch eine Realitätentspricht, die durch das Bedürfniß der Menschen alsnothwendig und unveränderlich erscheint: so haben Ca-pitalien in Grund und Boden gewöhnlicheinen niedrigeren und besonderen Zinns'fuß. Seine Differenz von dem der übrigen Capita«

^) In Fall-Leben bat der Beständer kein Capital stecken.Sein als Fall bezahltes Bestandgclo smartirnrium) ist einverlornes, gegen eine Annuität, die Landrcnte, hingege-benes Capital, dessen Zinnse oder Rente er als Beständet,und nur als solcher, geniest.