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oder: ob der Staat auf die Grundsteuer verzichtete, unddagegen späterhin bei dem Müller als Mahlsteuer u. s. w.,dieselbe Abgabe erhöbe, würde weder für den Grundeigcu-thüincr, noch für den Consnmenten in der Stcuerhöheeinen wesentlichen Unterschied hervorbringen und derStaat nur auf eine einfache sichere und wenig kostspieligeErhebungs - Art verzichtet haben.
Das französische Kaiserreich führte in der Regel keineFrüchte aus noch ein. Hätten nun die Franzosen weni-ger das Einfache in der Verwaltung geliebt, so würdensie keine Grundsteuer eingeführt, sondern eine Steuerauf alle Erzeugnisse des Bodens erhoben haben, welchedasselbe aufgebracht hätte. Für den Grundcigenthnmerund Consumcnten würde dadurch kein wesentlicher Unter-schied entstauben scvn. Allein welcher Unterschied für dieNhcinproviuz! Diese hätte nun gar keine Grundsteuerzu entrichten, weil die Franzosen keine erhoben!!! We-nigstens lehrt der Herr Professor der StaatSwissenschaf-ten also:
In der Rhcinprovinz welche im allgemeinen weitweniger wie die östlichen Provinzen und in vielen Iahren