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Die Aushebung des Zehnten unter frauzösisthcr Herr-schaft ohne Entschädigung war ein Gewaltstreich und einegroße Ungerechtigkeit, welche die französische Regierungzum Vorthcil des eine» und Nachtheil des andern Bür-gers oder Justltntcs ausübte. Allein die Provinz hatnicht dabei gewonnen.
Das Eigcnthuni der Klöster und derartigen Corpora-tionen gehörte der Provinz und nicht dem Staate- DieFranzosen haben diese reichen Besitzungen auf dem linkenRhcinufcr für Staatseigenthum erklärt und verkauft,dabei aber die Zehuten, wozu die Kloster berechtigt waren,als aufgehoben nicht mit veräußert, das heißt: auf einengeringen Thcil des großen Raubes verzichtet. Diesesnennt nun Herr Professor Kaufmann ein Geschenk, wel-ches die Franzosen den Rheinländern gemacht, und wo-gegen diese auf ewige Zeiten zur Fortbezahlung der einge-führten Grundsteuern verpflichtet seyen.!!!
Noch sonderbarer ist der Schluß, weil in derRheinpro-viuz viele Güter unter der Last der Grundsteuer von Pri-vaten an Privaten veräußert worden, so würde der Staatdurch Aufhebung oder Verminderung der Grundsteuer