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2 (1827)
Entstehung
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211
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Bon den zehn Geboten. 211

Die Uebertretung des vierten Gebots.

Wer sich Armuth, Gebrechen, Verachtung seiner Elternschämet. Wer nicht ihre Nothdurft mit Speise und Kleidern ver-sorget; viel mehr wer ihnen fluchet, schlaget, nachredet, hasset undungehorsam ist. Wer nicht von Hertzen groß von ihnen halt, umGottes Gebot willen. Wer die Gebote der Christlichen Kirche nichthalt mit Fasten, Feyren w. Wer Priesterschaft unehret, nachredetund beleidiget. Wer seine Herrn und Obrigkeit nicht ehret, treuund gehorsam ist, sie seyn gut oder böse. Hierinnen sind alleKetzer, Abtrünnigen, Apostaten, Verbannten, Verstockten w.

Die Uebertretung des fünften Gebots.

Wer mit seinem Nächsten zürnet. Wer zu ihm sagt: Racha(das sind allerley Zorns und Hasses Zeichen). Wer zu ihm sagt:Intne, du Narr, das sind allerley Schandworte, Fluch, Läste-rung, Nachreden, Richten, Urtheilen, Hohnsprüche w. Wer sei-nes Nächsten Sünde oder Gebrechen rüget und nicht bedecket undentschuldiget. Wer seinen Feinden nicht vergiebt, nicht für siebittet, nicht freundlich ist, nicht wohl thut. Und hierinnen sindalle Sünden des Zorns und Hasses, als Todtschläge, Krieg, Rau-ben, Brennen, Zancken, Hadern, Trauren des Nächsten Glücks,Freuen seines Unglücks. Wer nicht übet die Wercke der Barm-hertzlgkeit.

Die Uebertretung des sechsten Gebots.

Wer Jungfrauen schwächt, Ehebruch, Blutschanden und der-gleichen Unkeuschheit würcket. Wer unnatürliche Weise oder Per-sonen (das sind stumme Sünden), gebraucht. Wer mit schand-baren Worten, Liedlein, Historien, Bildern, die böse Lust übetoder zeiget. Wer mit Sehen, Geeisten, willigen Gedancken sichreihet und beflecket. Wer die Ursache nicht meidet, als Fressen,Sauffen, Müssigkeit, Faulheit, Schlafen und Weibes- oder Man-nes -Personen Gemeinschaft. Wer mit übrigem Schmucke, Ge-berden ?c. andere zu der Unkeuschheit reihet. Wer eines andernKeuschheit nicht hilft bewahren mit Rath und That.

Die Uebertretung des siebenten Gebots.

Ueber die Dieberey und Räuberey ist auch der Wucher grosseSünde, wer falsch Gewichte und Maaß braucht, oder böse Waarefür gute ausgiebt. Wer unrechte Erbgüter und Zinsen einnimmt.

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