Druckschrift 
2 (1827)
Entstehung
Seite
209
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Von den zehn Geboten. 2U9

Das vierte Gebor.

Du sollt ehren deinen Vater und Mutter.

Die Ehre stehet nicht in Grüssung oder Neigung alleine, son-dern im Thun tmd Lassen alles, was ihr Wille oder Nothdurft ist.

Das fünfte Gebor.

Du sollt nicht tobten.

Nicht alleine tödtet, der den Tod oder Schaden thut, son-dern auch, der ihnen nicht wehret, oder vorkommet, als Augusti-nus sagt.

Das sechste Gebor.

Du sollt nicht ehebrechen.

Die argeste Frucht der Lust des Fleisches nennet er alleine,zu beweisen, wie bose die gantze Lust sey, aus der solche Untu-gend kommet.

Das siebente Gebor.

Du sollt nicht stehlen.

Fremde Güter zu sich ziehen, ist eine Frucht des Geitzesund Begierde; darum so wird hier der Baum mit den Früchtenverboten, Geitz und was aus Geitze folgen mag.

Das achte Gebor.

Du sollt nicht falsch Jeugniß reden wider deinen Nächsten.

Das neunte Gebor.

Du sollt nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht oder

Magd.

Das zehenre Gebor.

Du sollt nicht begehren deines Nächsten Haus oder Gut :c.

Also lehren die Gebote.II. 14