von anderswoher— von den standen, Gemeinden,Staatsbürgern— von dein Volke, und im Namenderselben — in Antrag kommen sollten! Auch indieser Hinsicht geben die Lugenden unseres KönigsBeruhigung, denn seine Absicht ist Staatswohl; erwird die SihungSzeit im gegebenen Falle verlan-gern .... Wenn aber einst ein Regent so tu-gendhaft nicht wäre, wenn herrschsüchtige Mi-nister einst vielleicht einen Regenten umgeben, ihnbeherrschen, dahin leiten würden, jeden Antrag, derihren Absichten nicht anpaßte, in der Geburt zuersticken, wenn sie so reichhaltigen Stoff von ihrenGegenständen sammelten, sie zu Antragen an dieStande formten, um sie auf zwei Monate beschäf-tigen zu können; wie dann? wie, und wann sollenin diesem Falle die Volksangelegenheiten, dessenallenfallstge Beschwerden, Wünsche, Anträge durchseine Vertreter selbst zur Sprache kommen? —
Damit die Angelegenheiten des Volks, wenn siezur Sprache gekommen, dem Könige vorgelegt sind,gehörige, beruhigende Entscheidung erhalten, hal-ten wir es ferner für wünschcnswerth, daß die k.Entschließungen auf die Antrage, wie sie von der