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In der verkündeten Verfassungsurkunde geschiehteines Ausschusses dieser Art keine Meldung, unddoch scheint uns dessenDasein überhauptein wesentlicher Stützpunkt jeder wah-ren Volksvertretung zu sein.
Durch die Reprasentativverfassung soll eine kon-siüutionelle Regierung sich gründen, das Volk wi-der Hcrrschcrwilikühr für immer geschützt sein;unser König selbst hat seinen festen Willen ausge-sprochen, nur nach dem Gesetze, nach Verfastungzu regieren; wir haben konstitutionelle Monarchie;da bildet König und Volk den Staat; da soll dieVertretung des Volkes stets mit der Regierung fort-dauern, weder diese, noch jene nur einen Augenblickunterbrochen sein. Die Versammlung der Standekann nur in gewissen Zwischenräumen Statt finden;wer vertritt das Volk in der Zwischenzeit? Nochmehr. Unsrcr Verfassungsurkunde gemäß (§. 22.Tit. VII.) wird der König wenigstens alle dreiJahre die Stande zusammen berufen. In derRegel dürfen die Sitzungen einer solchen Versamm-lung nicht über zwei Monate dauern. Einekurze Zeit, im Verhaltnisse zur Summe der Ge-