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genstande über die zu berathen und zu beschließen,und zu den Pflichten, die von den Ständen zu erfül-len sei» werden; ein enger Raum, um si chi in Erfoderlichen gehörig zu unterrich-ten. Angenommen, die Repräsentanten sind vollunterrichtet, nun erfolgt deren Entlaßung, Auflö-sung , oder Vertagung; wer setzt das Verrretungs-gcschäft fort, wer wendet die gesammelten Erfah-rungen an t Die Stände werden nach Iahren wie-ber einberufen, neue gewählt. Sie sind nicht imZusammenhange mit dem Frühem — die Ketteder Verhandlungen, der Erfahrungen ist unterbro-chen. Dennoch haben sie das Voll zu vertreten.Wenn die Regierung, die Minister (was doch mög-lich ist) wider das Interesse des Volles Handlun-gen üben, oder üben wollen, so kommen diese mitden Volksvertretern in Entgegensah. Wie ungleichwerden dann die Verhältnisse? Auf der einen Seitedie Minister und ihre Umgebungen, stets in un-unterbrochener Kenntnis aller Umstände, im un-abläßigen Streben nach Erreichung ihrer Zwecke,mit Hülssmicteln aller Gattung versehen; auf derandern Seite die Repräsentanten, neu gewählt, oder