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Unter demselben Ludwig kam, wie bekannt,der Vertrag von Pavia zu Stai.de; ein Ver-trag, welcher noch jetzt als ein Theil des bäuerischenStaatsrechtes anzusehen ist. Die bäurischen Landewurden durch ihn wider jede Zersplitterung, Ver-äußerung, Verpfändung :c. gesichert. Dieser höchstmerkwürdige Vertrag ward von den betheiiigrenHerzogen beschworen, und von dem Volke be-stätigt. Man betrachtete die Einwohner dort-mals nicht wie eine feile Waare, über die mannach Gefallen verfügen, sie verkaufen, vererben,verschenken dürfte. Auch Ludwig war unfähig,so eine Idee aufzufassen; ihm war das Glück desVolkes theucr und heilig, von ihm der freie Wille,die gesetzliche Freiheit seiner Getreuen unverletz-bar — >— die Zufriedenheit, das Glück des Vol-kes galt ihm so viel, ja mehr, als seines HausesGlanz, dem er doch auch sein Streben mit Erfolggeweihet; daher in Zeit der Noch das Volk freu-dig stand für den Kaiser.