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Zur Kritik der Verfassungsurkunde des Königreichs Baiern
Entstehung
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Regierung. Der baierische Volksstamm bildetsich dann, wie so viele andere, in verschiedeneKlassen von Staatsbürgern aus, in Adel, Geistelichteit, Sradte und Markte; die aus diesen ge-wählten Repräsentanten vertraten die Nation imGanzen, nach allen ihren Klassen und Abtheilun-gen, so oft Nothwcndigkeit oder auch Nutzen diesePflicht foderte.

§. 7.

Von hoher Bedeutung, auf das Wohl der Na-tion wesentlich einfließend, waren die unbestrittenenRechte der Volksvertreter in Beuern, und vonden Herzogen unumwunden anerkannt.Ilm sie fest zu behaupten, um deren Antastungkräftigen Damm entgegen zu setzen, traten diebaierischcn Stände in engern Verband, bildetenunter den Augen und dem Schutze des Gesetzeseinen Körper, eine Eidgenossenschaft, deren Befug-nisse schriftlich abgefaßt, in Urkunden (tinter derBenennung : Handfesten— Landesvertrage >— Pri-vilegien u. dgl.) geordnet, als Richtschnur für dasBaierland — als heilig zu beobachtende Regeln,anerkannt, ja beschworen worden.