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I. Was war in Baiern in Bezugauf landstandische Verfassung,
II. was ist nun erzielt, und
III. was soll noch erzielt werden?
§. 6.
I.
WaS war in Baiern in Bezug auf land-ständische Verfassung?
Der erste Gegenstand unserer Betrachtungkann nicht anders, als nur der sein , welchen diebesondere vaterlandische Geschichte an die Handgiebt, was sie urkundlich nachweiset.
In den frühesten Zeiten, schon im fünftenJahrhunderte, war in Baiern ein eigner Volks-stanun unter einer eignen National- und Schuh-regierung vereinigt. Die Freien nahmen an derRegierung selbst (nachdem sie ihre Herzogegewählt harten) wesentlichen Antheil.— Sie,die Freien, und die Vornehmsten des Landes mitdem Herzog, verhandelten alle öffentlicheAngelegenheiten. In den ältesten Zeitenschon war in Baiern eine volksthümliche