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Übersicht der Bodenfläche und Bevölkerung des preußischen Staats
Entstehung
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^'ede Gemeine sollte wissen, wieviel und was für Mitglieder zu ihr ge-hören, wieviel und was für Grundstücke in ihrem Verbände sind, welcheGewerbe offenkundig in che betrieben werden, und welche Ansialten zugemeinem Nutzen in ihr besiehe»: denn ohne diese Kenntniß isi eine zweck-mäßige und folgerechte Gemeine-Verwaltung unmöglich. In jeder Ge-meine muß ferner dafür gesorgt sein, daß Geburten, Trauungen undStcrbefalle in öffentlich beglaubigte Verzeichnisse eingetragen werden, umdie Privatrechte zu sichern, die davon abhangen. Endlich sollen die Vor-sieher der Gemeinen jahrlich Rechnung ablegen über das Vermögen undEinkommen des gemeinen Wesens und dessen Verwendung.

Sind Kreise Verbindungen von Gemeinen, wie Gemeinen Verbin-dungen von Familien; sind in gleicher Art Regierungsbezirke Verbindun-gen von Kreisen, und Staaten Verbindungen von Regierungsbezirken:so vereinigt sich auf jeder höhern Stufe dasjenige aus den Nachrichtenüber den Zusiand der Gemeinen, was nicht blos ein örtliches Jntressehat, sehr natürlich,, leicht und zuverlässig zu Übersichten für die Kreis-,Regierungs- und obern Staatsbehörden; nicht zu Befriedigung einer lee-ren Neugier, sondern weil das Vedürfniß der Verwaltung es erfordert.

So lange siatisiische Tabellen nicht auf diesem Wege entstehen kön-nen, bleiben sie sehr mangelhaft.