Auch Preußen hatte ^'n seinen westlichen Provinzeneinen Theil dieser mcdiatisirtcn Familien zu seinem Au-sheile erhalten. In der Provinz Jülich, Cleve, Berg,nur eine, nämlich die Familie von Sayn Berleberg, wel-che die kleine Herrschaft Homburg an der Mark besitzt.In der Provinz Niederohe!» sind vier dieser Familien,nämlich die beiden fürstlichen Familien von Neuwied unddie beiden fürstlichen Familien von Salm.
In Westpfalen sind 12 derselben, die Fürsten vonBentheim-Rheda, die Rheda und Hohen Limburg besitzen,der Herzog von Aremberg, der die Grafschaft Meckling-hausen besitzt, die Fürsten von Wittgenstein wegen Witt-genstein, die Fürsten von Salm wegen Horstmar u. s. w.Das ganze Bcsitzthum dieser Familien kann an 100 Qua-dratmeilcn betragen und an 300,000 Einwohner.
Durch ein Edikt vom 21. Juny 1815 stellte der Kö-nig die Verhältnisse fest, welche die ehemaligen Ncichs-unmittelbaren in seinen Staaten haben sollten. Er be-handelte sie hierin mit königlicher Freigebigkeit, indemer ihnen mehr gewährte, als der vierzehnte Artikel derBundesakte für sie verlangt und festgestellt hatte. — Siesollen nicht allein die Einkünfte von ihren Domaincnbehalten, sondern auch steuerfrei seyn; ferner die Grund-steuern behalten, welche jedoch wieder zum Dienst desLandes verwendet, auch den Grundsteuern der andernköniglichen Untcrthanen gleich gesetzt und einer Revisionunterworfen werden.
Durch Umstände, die noch nicht aufgeklärt sind,scheinen sich der Ausführung dieses Edikts Schwierigkei-ten entgegengesetzt zu haben, obgleich es so freigebigwar, daß die süddeutschen Staaten darüber erschraken, undmeinten, sie würden ihren Mcdiatisirtcn dieses nie bewil-ligen können, was Preußen den seinigcn bewilligt habe.