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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
223
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neue Landesherr hierfür kei? ..sondere Beamte anzustel-len habe) behalten, daß sie für ihre Personen aber blosden höhern Landesgcrichtcn, und nicht den Niedern, un-terworfen senn sollten. Sie sollten also einen privilcgir-tcn Gerichtsstand haben, und endlich zu der privilegirtc-sien Klasse gehören.

Dieses war der wesentliche Inhalt des 14. Paragra-phen der Bundesaktc, und man kann nicht leugnen, daßer mit Billigkeit und Ansicht abgefaßt sey.

Fragt man nun nach der Statistik dieses Paragra-phen , so findet man, daß er 70 bis 80 fürstliche, graf-liche und freihcrrliche Geschlechter berührt, deren Ge-sammtbesitzthum ungefähr 350 Quad. M. umfaßte, dievon einer Million Einwohner bewohnt wurden. — Hier-unter waren die bedeutendsten, die fürstlich Hohcnlohi-schen mit 33 Quad. M. und 100,000 Einwohnern. Diefürstlich Leiningischen mit 27 Quad. M. und 83,000 Ein-wohnern, die fürstlich Fürstcnbergischen mit 30 Quad. M.und 74,000 Einwohnern, die sürstlich Oettingischcn mit24 Quad. M. und 60,000 Einwohnern, die Grafen vonSalm (Horstmar) mit 30 Quad. M. und 55,000 Einwoh-nern, die Grafen von Bentheim mit 32 Quad. M. und45,000 Einwohnern, die Fürsten und Grafen von Löwcn-stein mit 26 Quad. M. und 58,000 Einwohnern, Turnund Taxis mir 16 Quad. M. und 40,000 Einwohner,dann noch die Fürsten von Neuwied, die Grafen Solms,Metternich, Erbach und viele andere.

Die schwabische Reichsritterschaft besaß früher 65Quad. M. mit 150,000 Einwohnern, die fränkische 76Quad. M. mit 190,000 Einwohnern, die rheinische 12Quad. M. mit 25,000 Einwohnern. — Alle diese wurdenmediatisirt.