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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
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Da indcß keine Männer von Bedeutung genanntworden sind, und blos von Schulamts-Kandidaten, Stu-denten, Gymnasiasten, Turnern n, si w. die Rede war,so ist die Sache wohl wenig gefährlich gewesen. —

Allein, daß die Sache untersucht wurde und die Ge-richte die Urheber nach Befinden der Beweise bestraften,wünschte wohl jeder, dermur einige Einsicht in die Ein-richtungen der Gesellschaft hat. — Alles Zusammenkauernin der Heimlichkeit ist schon an sich strafbar, weil es zurVerwirrung führt. Die Regierung kann die Sachenicht übersehen, und wird daher leicht zu irrigen Maß-regeln verleitet, wodurch sie sich schadet. — Was einBürger zu sagen hat, das sage er öffentlich.Dafür sind die Gesetze da, daß sie ihn schützen, solange er sich innerhalb des Kreises der Gesetze, undihn strafen, sobald er sich außerhalb desselben be-wegt. — Mit dem, was er öffentlich sagt, wird ernie die Regierung verwirren, eben weil sie es klar über-sieht. Bewegt er sich innerhalb des Kreises, den dieGesetze gezogen, so ist bei der Sache ohnehin nichts zuerinnern; glaubt die Regierung aber, daß er sich außer-halb desselben bewege, so trägt sie ihrem Anwaldc auf,ihn vor die Gerichte zu stellen, damit diese den Aus-spruch thun.

Bei allem geheimen Verbünden liegt das Straf-bare im Gefährlichen, und das Gefahrliche in derVerwirrung, die dadurch entsteht, daß die Sache je-desmal übertrieben wird. Weil man sie nicht übersieht,so glaubt man immer, daß sie größer scy, wie sie wirk-lich ist.

Dann können bei dieser Heimlichkeit leicht schlechteElemente mit unter laufen, welche die Einfalt auf man-