Druckschrift 
Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
207
Einzelbild herunterladen
 

207

ordnung bei der Findling desselben vorschreibt, so hates die rechtliche Vermuthung für sich, daß es so vollkom-men gefaßt worden seh, wie es möglicher Weise zu fas-sen war. Es ist dann res iuckicsw. Ein Fürst,der solche Rcchtsinstitutionen in seinem Reiche gründete,wird ein Urthcil, das auf diese Weise gebildet worden ist,nie ändern. Wer wird zweifeln, daß er es konnte,da er die Macht hat? Allein Niemand wird auchbezweifeln, daß, wenn es geschähe, der Staatshaus-halt dadurch in Verwirrung gerathen würde. Sobaldman Institutionen hervorgerufen hat, die einen großenEinfluß auf das Regiment üben, muß man diese In-stitutionen auch ihren ungestörten Gang gehen lassen.Denn, wenn der sie nicht achten wollte, .der sie grün-dete, wie könnte er verlangen, daß die sie achten, welcheihnen gehorchen sollen?

Unter den gesellschaftlichen Einrichtungen eines Vol-kes ist keine, welche die bürgerliche Freiheit so sehr be-dingt, als die Kriegseinrichtung der Nation.

Nach dem glorreichen Kriege von 1813 und 14 ord-nete der König diese durch ein großes Gesetz in folgenderWeise.

,,Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Königvon Preußen u. s. w.

Die allgemeine Anstrengung Unsers treuen Volks,ohne Ausnahme und Unterschied, hat in dem so ebenglücklich beendeten Kriege, die Befreiung des Vaterlandesbewirkt; und nur auf solchem Wege ist die Behauptungdieser Freiheit und der ehrenvolle Standpunkt, den sichPreußen erwarb, fortwährend zu sichern.