selbe, waS jetzt geschieht, kein Iota mehr und kein Jotaweniger.
Sobald man einen großen Staat gut regieren undnach Gesetzen regieren will, hangt man hierbei so sehrvon der Natur der Gesetze ab, daß alle weiteren Bestim-mungen blos durch diese bedingt werden.
In Hinsicht der Rechtsfindung ist dieses Regierenmit Institutionen schon langst, schon seit den Zeiten desgroßen Churfürsten bei uns eingeführt. Der König er-nennt die Gerichtshöfe und die Richter. — Wenn dieseein Urthcil gesunden haben, und dieses dem Instanzen^zuge und allen Formen gefolgt ist, welche die Proccß-
») Nur ist beim Repräsentativsystcm die Form der Verweige-rung anders. Wenn nämlich durch den Gang der Bcrathungin der einen Kammer sich die Krone überzeugt, daß es besserwäre, wenn das Gesetz nicht gegeben würde, so laßt sie die-ses die andere Kammer wissen, und diese läßt dann den ansie gebrachten Entwurf durchfallen, so daß er dem Königegar nicht zur Unterschrift vorgelegt wird. Dieses war inEngland bei der Indien-Bill der Fall, die Fox im Unterhausedurchgesetzt hat, und die das Oberhaus auch fallen ließ, alsder König einigen Pairs hatte sagen lassen, er würde sie nichtbestätigen. — Dasselbe war im Jahre igi8 mit dem erstenPreßgesctze der Fall, welches die Minister in der Kammer derPairs durchfallen ließen, nachdem die Kammer der Gemeinenwesentliche Punkte in ihm geändert hatte. — Es ist nämlichbeim Repräsentativsysteme Grundsatz, die Krone nie in denFall zu bringen, daß sie die Sanktion eines Gesetzentwurfesversage, der durch beide Häuser durchgegangen ist. Dieser Fallhat sich in England in den letzten 1Z0 Jahren kein einzigesMal ereignet. Welches auch die Ansicht einer Kammer voneinem Gesetzentwürfe seyn mag, sobald sie weiß, daß dieKrone ihn nicht sanktionircn wird, so laßt sie ihn durchfallen.Denn Gesetz kann er nun ohnehin nicht werden.