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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
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besser soy, das Gesetz gar nicht zu geben, und der Ent-wurf wird dann ganz zurückgelegt.

Wenn man in den innern Mechanismus der Gesetz-gebung eindringt, so sieht man, daß in diesem ungemeinwenig freier Wille herrscht, und Alles durch die Gewaltund Natur der Dinge bestimmt wird. Auch findet man,daß in einem Staate, wo die Gesetzgebung an solche For-men geknüpft ist, wie in Preußen, sie durch die Einfüh-rung des Reprasentativsystems wenig geändert wird.Die königliche Initiative bleibt dieselbe, d. h. der Königsendet den Gesetzentwurf an den Staatsrath und an dieKammern mit dem Befehle, ihn zu bcrathen. Habendiese ihn berathen und ihn zurückgesandt; so hat derEntwurf die rechtliche Vermuthung für sich, daß er nunso gut scy, als er möglicher Weise zu machen ist. Daer nun nicht besser zu machen ist, so kann auch an ihm nichtsmehr geändert werden. Wenn er also ein Gesetz werdensoll, so muß er so unterzeichnet werden, wie er ist.Allein cS ist nicht nothwendig', daß er ein Gesetz wird,und er kann aus unbestimmte Zeit, oder auch völligzurückgelegt werden. Es geschieht dann also gerade das-

») So hat man bei uns schon längst von dem Entwürfe zu ei-nem neuen Münzgesctze geredet, über den viele Gutachteneingezogen worden sind, und der auch bereits im Staatsrarhezur Berathung soll gekommen seyn. Indes, so viele Gründedafür sind, so sind doch auch wieder viele dagegen, weil eineVeränderung in der Eintbcilung der Münze ungemein tief inalle Verhältnisse des bürgerlichen Verkehrs eingreift, und ofteine Steigerung der ersten Lebensbedürfnisse veranlaßt. Daauch kein Gesetz hierüber in der Gesetzsammlung ist, so scheintes, als wenn der Entwurf bis jetzt noch zurückgelegt wor-den scy.