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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
204
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Es ist natürlich, daß ein Fürst mir ausgezeichneteund kenntnißreiche Manner in seinen Staatsrat!) ruft.Ebenfalls ist es natürlich, daß, wenn diese einen Gesetz-entwurf, den er ihnen zugesendet, berathcn und alle Punktenach Stimmenmehrheit festgesetzt haben, daß der Fürst,wenn der Gesetzentwurf ihm nun wieder vorgelegtwird, an diesem nichts ändert. Denn der Entwurf hatnun die rechtliche Vermuthung für sich, so gut abgefaßtzu seyn, als es unter den gegebenen Umstanden möglichwar. Auch findet man, daß in den Landern, wo dieFürsten die Abfassung der Gesetze an diese Formen gebun-den haben, sie nachher in den, auf diese Weise zu Standegekommenen Entwürfen, nie etwas andern. Allein sielegen sie wohl zurück, indem sie wahrend des Ganzen derBcrathung sich überzeugen, daß es noch nicht absolut noth-wcndig scy, das Gesetz zu geben. Denn, ob es abso-lut nvthwcndig scy, ein Gesetz zu geben, dieses ist immereine zweite Frage. Wird das Gesetz gegeben, so mußes so gegeben werden, wie es entworfen wurde, dennbesser laßt es sich einmal nicht machen. Allein in denmeisten Fallen laßt sich ein Gesetz ohne irgend einen Nach-theil verschieben. Denn die Gesellschaft, die bis jetztohne das Gesetz gelebt hat, lebt auch noch langer ohnedasselbe. Auch kann sich der Fürst oder seine Ministerwahrend der Bcrathung des Gesetzes überzeugen, daß es

nur durch sehr vollkommene Gesetze regieren laßt, d. h.die alle Falle vorgesehen haben, so herrscht in dem, wasman thun will, immer ungemein wenig freier Wille.Wenn von einem Dreieck drei Stücke gegeben sind, sohat n a^r in den meisten Fallen gar keine Willkühr mehr,w> - die drei übrigen nun werden sollen, eben weil manvon der Natur der Dinge abhangig ist.