Druckschrift 
Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
201
Einzelbild herunterladen
 

S0k

Auf diese Ocffentlichkeit der Gesetzgebung setzen dieBürger dort, wo sie eingeführt ist, einen sehr hohenWerth. Zuerst, weil sie ehrend ist, als Beweis, daß ffiekeine zinshörigc Leute sind, indem die Gemeinen durchihre Deputirten Theil an der Abfassung der Gesetze neh-men, denen sie gehorchen sollen. Dann beschäftigt siezweitens das Oeffcntliche in einem hohen Grade und umso mehr, je lebhafter sich bei ihm entgegengesetzte Mei-nungen einander bekämpfen. Je Ungewisser die Sache ist,wer am Ende Recht behalten wird, desto mehr zieht siedie Zuhörer in ihr Interesse, und desto neugieriger sindsie auf den Ausgang derselben. Wir haben dieses indem Processi wegen Fualdcs und in dem wegen der Kö-nigin von England gesehen. Nicht allein das Volk desLandes, wo diese Processi öffentlich geführt wurden,wurde in ihr Interesse gezogen, sondern auch in Deutsch-land nahm man einen großen Anthcil daran, obgleichdas Materielle des Proccsses, Niemand berühren konnte.Es war die Neugierde, die in demselben Grade stieg,in welchem die öffentlichen Verhandlungen sich in die Langezogen, und je zweifelhafter es wurde, wie die Sache en-digen würde. Es ist der Reiz, der in jeder gut erzähl-ten Geschichte und in jedem gut erzählten Romane liegt.

Von der andern Seite erleichtert diese Einrichtungder Gesetzgebung das Regieren ungemein. Zuerst werdendie Bürger wahrend der Verhandlungen mit den Grün-den und Gegengründen bekannt, die bei der Abfassung derGesetze zur Sprache kommen, und sie sehen, daß jedesInteresse wohl erwogen wird, weshalb sie denn auchkein Bedenken tragen, den gegebenen Gesetzen willig zugehorchen. Dann tritt aber noch ein zweiter Umstandein. Es ist derselbe, den Franklin in seiner Lebensge-schichte erzählt. Er sagt nämlich, wenn man in einem