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Friedrich Wilhelm der Dritte
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Der einzige Unterschied in Hinsicht der Geschäftsein-richtung dieser drei verschiedenen Staatsrathe besteht darin,daß die Sitzungen der einen Kammer öffentlich sind, dieBürger also der Abfassung der Gesetze, denen sie gehor-chen sollen, beiwohnen, und anhören können, was da-für und dagegen gesagt wird.

Diese Einrichtung hat zwei Vortheile. Zuerst wer-den die Bürger mit den Gründen bekannt, warum dasGesetz so und nicht anders gefaßt wird. Sie gehorchenihm daher williger, und setzen der Einführung der Gesetzeins Leben gar keinen Widerstand entgegen, weil sie hier-auf schon vorbereitet waren. Auch finden sie deswegenkeinen Widerstand, weil sie durch diese Art der Bera-thung so vollkommen werden, daß sie alle Falle vor-gesehen haben, und daher auf keine unvermuthctcn Hin-dernisse stoßen.

Der zweite Vortheil, den diese öffentliche Berathunghat, ist der: daß alle Kenntnisse, welche über den Gegen-stand in der Nation vorhanden sind, wirklich zur Stellekommen. Es kann irgend ein Bürger scyn, der rechtviel von der Sache versteht, der aber weder im Staats-rathe noch in den Kammern einen Platz hat. Dieserkann nun seine Meinung in einer Zeitung sagen, und istsicher, daß diese von einem oder dem andern Glicde derKammer gelesen, und zur Unterstützung der scinigcn ge-braucht wird. Denn auch in einer Kammer gruppirensich die Meinungen um verschiedene Hauptmcinungcn, undhierdurch wird auch eine ordentliche Berathung möglich,indem immer nur wenige Meinungen einander gegenüberstehen, die sich bekämpfen. Hatte eine Kammer so vieleverschiedene Meinungen als Mitglieder, so könnte freilichaus einer Berathung nie etwas werden.