Druckschrift 
Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
197
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Dieses ist die Einrichtung, mit welcher jetzt unsereGesetze zu Stande kommen. Zuerst wird vom Königeeine Kommission niedergesetzt, die den Entwurf zu ma-chen hat. Diese besteht aus Mitgliedern des Staatsra-tes und der Ministerien, und wird aus den Männernausgewählt, die sich am meisten mit dem Gegenstande be-schäftigt haben. Diese machen den ersten Entwurf zumGesetze, der darauf vom Könige an das Staatsministc-rium gesendet wird. Nachdem dieses ihn berathcn und zu-rück gesendet hat, sendet ihn der König an den Staats-rath, in welchem die Minister als Mitglieder sitzen.Der Staatsrath ist, nach den verschiedenen Geschäften, inSektionen gcthcilt, und dieser sendet die Sache an dieje-nige seiner Sectioncn, vor welche sie gehört. Diese Scctionnimmt sie in Bcrathung und stattet nachher im Staats-rate Bericht darüber ab. Damit aber vorher alle Mit-glieder des Staatsrates schon über den Gegenstand un-terrichtet sind, so wird der Gesetzentwurf und der Be-richt darüber als Handschrift gedruckt und unter sieverteilt.

Vom Staatsrate wird der Entwurf des Gesetzesnebst dem darüber abgefaßten Gutachten wieder an denKönig gcscndct. Hierauf beziehen sich die Worte desKönigs in der Einleitung zu jedem Gesetze: nach ein-gefordertem Gutachten des Staatsrathes.

Man sieht an dieser Darstellung des Ganges bei derEntwcrfung eines neuen Gesetzes, daß unsere Gesetzge-bung schon eine große Vollkommenheit erreicht hat. Auchfindet man diese Vollkommenheit in den Gesetzen selbst.Denn daß die neueren Gesetze vollendeter sind, alsdie älrercn, daS kann kein Unbefangener läugncn, unddieses ist schon eine der schönsten Früchte des AegiercnSmit Institutionen.