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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
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196
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werden, die für das Für und Wider nur irgend vorhan-den sind.

Das Gesetz wird aber jedesmal gut, wenn die Mei-nung, welche die stärkste ist, wirklich oben bleibt, d. h.wenn sie die meisten Stimmen für sich hat. Dieseswürde immer der Fall seyn, wenn die Stimmen nichtblos gezahlt, sondern auch gewogen würden; wennnämlich die Stimme dessen, der dreimal so viel vonder Sache versteht, auch für drei Stimmen gezahlt, dieStimme dessen, der nur ein Zehntel davon versteht, auchnur für ein Zehntel gerechnet würde.

Da dieses aber nicht möglich ist, weil es an einemsichtbaren Maaßstabe über den Werth jeder Stimme fehlt,so muß man sich begnügen, die Stimmen zu zahlen,und hiernach die Entscheidung zu fassen.

Um die natürlichen Ungleichheiten im Werthe derStimmen zu vermeiden, oder wenigstens zu vermindern,so setzt man bei jedem Gesetzentwurf eine Kommissionnieder, die aus Mannern besteht, die sich viel mit demGegenstände beschäftigt haben, und bei denen man vor-aussetzt, daß die Stimmen in Hinsicht ihres Gewichtseinander nahe gleich sind. Nachdem diese den Gesetzent-wurf ausgearbeitet hat, wird er in eine größere Versamm-lung zur Berathung gebracht. Er ist, wenn er indiese kommt, schon nicht mehr das Werk eines Einzelnen,sondern das einer Kommission, also einer Mehrheit. In-dem er nun in der großem Versammlung bcrathcnwird, gruppiren sich die Meinungen wieder um einigeHauptmeinungen, die sich in Rede und Gegenrede ein-ander bekämpfen. Ist der erste Guß gut gelungen, sobetreffen die Veränderungen, die hieraus hervorgehen,immer nur Kleinigkeiten.