Entwerfung er befohlen, und an die er das Staatsmi-nisteriiim durch die Kabinetsordre vom 17. Januar 1L20aufs neue erinnerte.
Dann von Oben herab durch die Gründung derbeiden Institutionen des Staatsministeriums und desStaatsrathes. Diese sind die ersten Bedingungen,um zu einer guten, d. h. zu einer vollkommenen Gesetz-gebung zu gelangen. — Die Vollkommenheit der Gesetzebesteht aber darin, daß sie klar, daß sie einfach sind undalle Falle vorsehen. Wenn dieses nicht ist, so kann mangar nicht darauf halten, daß alle Entscheidungen sich ge-mäß den bestehenden Gesetzen machen sollen, und dieWillkühr, die man, wie Moser sagt, von der einenSeite zur großen Thür hinausgejagt hat, muß man nach-her, aus Noth gedrungen, zur kleinen Thür wieder hereinlassen. Denn ein Gesetz, das nicht alle Falle vorgese-hen hat, kann man doch unmöglich auf solche anwenden,die es nicht bestimmte.
Die Gesetze können sich nur durch gemeinschaftlicheBerathung bilden. Wenn Ein Mensch allein sie ent-wirft, werden sie schlecht, auch wenn er der geistreichsteund talentvollste ist, und selbst dann, wenn er einMontesquieu und ein Moser wäre. Indern Meh-rere an der Berathung Theil nehmen, und Jeder dasGesetz aus einem andern Gesichtspunkte betrachtet, sokommt alles Mögliche dabei zur Sprache, und jedeSeite des Gesetzes wird beleuchtet. Gewöhnlich bildensich über die Hauptpunkte verschiedene Meinungen, undindem sie verschieden sind, werden sie entgegengesetzt.Jeder ist nun gcnöthigt, seine Meinung mit allen mög-lichen Gründen zu vertheidigcn, und man kann sicherscyn, daß bei einer Verhandlung, die kontravictorisch ge-führt wird, alle Gründe und Ecgengründe angeführt
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