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jetzt der Boden schon einen viel hvhcrn Werth hat, als ^in vielen Gegenden von Pommern, obgleich hier schon er-weislich seit sechshundert Jahren Ackerbau getrieben wird,wovon die Ursache die Verstrickung des Bodens in Guts-und Lehnsvcrhältnisse ist.
Die preußische Regierung hat sich durch nichts einso großes Verdienst um die Cultur des Landes erworben,als durch die Auflosung dieser Verhaltnisse, und durchdie folgerechte Durchführung des Grundsatzes, daß derBoden nur einherrig scyn müsse.
Unterm 25. September 1820 hat der König ein Ge-setz über die Gutsvcrhältnisse und das Bauernwescn inWestfalen erlassen, in welchem dieselben Grundsatze an-gewendet sind. — Dieses Gesetz, erst nach einer mehr-jährigen Bcrathung gegeben, beweiset aufs neue, wieviele Schwierigkeiten große Gesetze darbieten, welche sotief in den Besitz und in das Grundeigcnthum der Fa-,Milien eingreifen.
In Westfalen waren nämlich Abhängigkeitsverhält-nisse zwischen den Bauern und den Gutsherrn entstan-den, die nicht aus dem doppelten Socialcontrakte her-vorgingen, der zwischen dem Eroberer und dem Erober-ten Statt findet, sondern die spätcrn und andern Ur-sprungs waren. Denn als die Franken unter den Ka-rolingern die Eroberung Sachsens vollendeten, verei-nigte Carl die Sachsen und Franken zu einem gemein-schaftlichen Reiche, und in diesen deutschen Landen stelltensich alle gesellschaftlichen Verhältnisse anders, als in denGegenden jenseits der Elbe, in denen wendische und
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