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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
185
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nung abzulegen. Bis zur Einführung derselben tritt der

Staatsrat!) an ihre Stelle.

An demselben Tage erließ der König eine Kabinets-ordre ans Staatsministerium, in welcher er diesem an-zeigte, daß, so wie die Staatsschuld auf 180 Millionen9t,720 Rthlr., so sey die Staatsausgabe auf 50 Mill.863,150 Rthlr. festgestellt, welche Summe in der Aus-gabe auf kein? Weise überschritten werden dürfe. —Durch Ersparungen, welche der König angeordnet, unddie, wie man versicherte, sich über Z Millionen belaufen,hatte er die Ausgabe auf die angegebene Summe vonnoch nicht völlig 5t Millionen hcrabgebracht. Dochwaren in dieser Summe die 2? Million nicht mit be-griffen, die der König aus seinen Domänen für die Er-haltung der Hofstaaten des Königs und des königlichenHauses bestimmt hatte. Die Ausgabe betrug demnachnahe an 5t Millionen, zu denen noch etwa 4 Millionenan Hebegebührcn kommen mögen, da alle Steuern durch-einander gerechnet, wohl nicht über 7Z zx L. Hcbckostenverursachen, wodurch dann dasjenige, was jahrlich vonder Nation aufgebracht wird, einschließlich der Domänen,sich auf eine Summe von 55 Millionen belauft.

Durch das Gesetz vom 17. Januar, war die Staats-schuld, so wie die Staatsausgabe, übersichtlich gewor-den. Durch die Gesetze vom 30. Mai wurde das Steuer-system vollendet, und die Staatseinnahme mit derStaatsausgabe in Uebcrcinstimmung gebracht, so daßvon dieser Seite der Einberufung der Stände kein Hin-derniß mehr im Wege stand. Das Ministerium konnteihnen hierüber eine klare Ucbcrsicht vorlegen.