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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
182
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ist freilich ein Unglück für ein Ministerium, wenn es inder Kammer der Gemeinen blos ein Paar Redner sichgegenüber hat, aber keine politische Talente. Alleinwenn das Volk ihm keine sendet, was kann es machen? —Das Reprascntativsystcm beruht wesentlichdarauf, daß das Volk bei denWahlen sich aufseinen Vorth eil verstehe, und diejenigenManner wähle, die sich wieder auf den sci-nigen verstehen.

In Würtcmberg kam in demselben Jahre (4819),in welchem in Bayern die Kammern eröffnet wurden,eine Verfassung auf dem Wege des Vertrags zu Stande.Auch diese beruhte, so wie die bayerische, auf einer öf-fentlichen Gesetzgebung mit zwei Kammern, eine Ein-richtung, die alle neueren Verfassungen wesentlich be-dingt, da alle auf großen Institutionen beruhen, und eineöffentliche Gesetzgebung eine der größten ist, die einStaat sich geben kann.

Als die Kammern eröffnet wurden, bewegte sichAlles mit Anstand. Man sah, daß hier mehr politischeBildung war, und daß die Menschen, indem sie Antheilam Oeffentlichcn genommen, auch Sinn und Geschickfürs Ocffentliche erhalten hatten.

Auch in Baden erfüllte der Großherzog den 13. Ar-tikel noch kurz vor seinem Tode. Die Verfassung, dieer seinem Lande gab, beruhte ebenfalls auf einer öffent-lichen Gesetzgebung mit zwei Kammern.

Als unter seinem Nachfolger die Stande zusammenkamen, wollte aber die Sache gar nicht gthen. Die Ur-sache war wohl die, daß das Ministerium zu wenig vor-bereitet war, und seine Steuer- und Geldangelegenhei-ten nicht so geordnet hatte, daß es den Standen eineklare Ucbcrsicht darüber zu geben vermochte. Diese hatten