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Behandlung eines nicht blos für die Gegenwart, sondernfür die ganze Zukunft so wichtigen Geschäfts die erfor-derliche Zeit vergönnt werde.
„Sc. Majestät hielten es nicht außer dem Kreise derGcschäftsbefördcrung, in dem Präsidialvortrage vom Z.November t816 die Voraussetzung aufzunehmen, daß dienähere Erörterung dieser Sache durch die Bundesver-sammlung hätte gewünscht werden können, da indessen,seit jener ersten Eröffnung, die meisten der Regierungenden Wunsch zu erkennen gegeben haben, diese vaterländi-sche Angelegenheit nach den individuellen Verhältnissen dereinzelnen Staaten zu behandeln und fest zu stellen, da insbe-sondere diejenigen Staaten, welche durch Entscheidungen desKongresses bedeutende Territorialvcrändcrungcn hätten er-fahren sollen, allerdings damit anfangen müßten, ihrenneuen Wirkungskreis kennen zu lernen, die gerechten An-sprüche ihrer alten und neuen Unterthancn gegen einan-der abzuwägen, und die verschiedenen Bestandtheile ihresGebiets zu einem regelmäßigen Ganzen zu verbinden, umdem aufzuführenden Gebäude eine sichere Grundlage zugeben; so sprechen Se. Majestät, im Gefühle ihres volle-ssen Vertrauens in die Weisheit der Regierungen, denaufrichtigen Wunsch aus, daß der 13. Artikel der Bun-dcsaktc in den Staaten, welche noch in dem Falle sind,ihn zu erfüllen auf eine seinem hohen Zweck angemesseneWeise zur Vollziehung gebracht, und jede nicht in derSache gegründete Verzögerung vermieden werden möge.Se. Majestät treten übrigens dem königl. preußischen An-trage, daß binnen Jahresfrist die Bundesversammlungvon den ferneren Einleitungen, und wo möglich, vonderen endlichen Resultate in Kenntniß gesetzt werde, voll-kommen bei."