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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
167
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Als dieser Krieg im Jahre 1814 glorreich geendigtwar und die Fürsten sich in Wien zum Congresse ver-sammelten, sprach man auch von dem WiederaufbaueDeutschlands und seiner künftigen Verfassungen, Manwar darüber'cinig, daß man Landstande haben müsse, aberüber das Wie, waren die Meinungen verschieden.

In dem ersten am 13. Sept. 1814 von Preußen vor-gelegten Entwürfe, wurde vorgeschlagen, als Minimumder ständischen Gerechtsame für alle Bundesstaaten in derBundesakte, aufzunehmen, daß den Standen gebühre:

1) ein bestimmter Antheil an der Gesetzgebung;

2) Bewilligung der Landesabgaben;

2) Vertretung der Verfassung bei den Landesherren und

bei dem Bunde.

Auch war in diesem Entwürfe von zwei Kammern,oder von erblichen und von gewählten Stellvertretern dieRede.

Jndcß scheint es, daß die Verwickelungen, welche dieTerritorialfrage wegen Sachsen veranlaßt«:, die Aufmerk-samkeit Preußens so sehr in Anspruch genommen habe,daß es nur einen Thcil derselben dem deutschen Verfas-sungswcscn widmen konnte.

Hierzu kam, daß die süddeutschen Machte, und be-sonders Baicrn und Würtcmbcrg , damals gar nicht con-stitutionell gesinnt waren, sondern wohl eher das Gcgcn-thcil, woher denn am Ende der dreizehnte Artikel nurganz kurz in die Bundesakte kam; indem man blos be-stimmte, daß in allen Bundes staatcn Landstandeseyn sollten, ohne indcß etwas hinzuzufügen, überderen Zusammensetzung und Rechte.

Unterm 22-Mai 1815 erließ der König ein Edikt,in welchem er seinem Volke bekannt machte, was er in