Alle Welt redet jetzt von Verfassungen, und da vielemitreden, die nicht sonderlich viele Kenntnisse davon be-sitzen, so ist einige Verwirrung der Begriffe wohl ver-zeihlich.
Wenn man diejenigen, welche wirklich Kcnntniß vomVerfassungswesen haben, fragt, was sie darunter verste-hen? so antworten diese: daß sie hierunter eine Regie-rung verstehen, welche wesentlich auf großen Staatsjnsti-tutjonen beruhe, die sich wechselseitig stützen und erhalten.
Wir wollen hier das Wort in derselben Bedeutungnehmen.
Welchen Einfluß der König den Provinzialstandcnauf die Verwaltung ihrer Provinz gegeben, dieses habenwir oben bei dem Gesetze vom 26. Dcc. 1808 gesehen;serner als im Jahre 1811 eine kleine Kommission, welchezugleich eine Repräsentation der Provinzen bilden sollte,indem die verschiedenen Stande derselben hiezu ihre Depu-taten wählten, zur Regulierung der Provinzial-Schul-den nach Berlin berufen, auch als durch den Ausbruchdes nordischen Krieges, die ganze Aufmerksamkeit derRegierung den äußeren Verhaltnissen zugewendet wurde.
scheinlich dadurch auf den Tarif gekommen, baß man denGrundsatz fest halten wollte, zwischen den Provinzenkeine Barrieren zu gestatten, damit man, wenn eineMaare aus einem Landeslheil in den andern gehe nicht,wie früher, eine Nachschuß-Äccisc von ihr zu entrichten habe.Hätte man jn den westlichen Provinzen diese neun Pfennigenicht aufgelegt, so wäre der Zucker von Bremen aus dieMescx hinaufgegangen bis Minden, und von da, nachdemder Groschen bezahlt, auf der Are in die ostlichen Provinzen.So wie auf den Wein, so Härte man dann auch auf denZucker einen Nachschuß von neun Pfennigen anordnen müssen.