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zwischen 6 und 7 Millionen, und da man sie nicht er-heben kann, ohne eine genaue Statistik über die Fami-lien zu machen, die sie bezahlen, so liegt in ihr einMittel, einen Theil der indirekten Steuern, welche sichin den Hcbungskostcn am ungünstigsten stellen, durcheine Klassen- oder Familicnstcuer zu erheben.
Die Klasscnstcucr ist im ganzen nicht verstandenworden. Man begriff den Geist nicht, in dem sie ent-worfen war.
Bei dieser Steuer hatte man die Wahl, sie entwederals Kopf- oder Vermögenssteuer zu heben.
Eine Kopfsteuer kann nie hoch scyn, weil sie denEinen trifft, wie den Andern. Sic muß so scyn, daßdie unterste Volksklasse sie bezahlen kann, welche über-all die zahlreichste ist. Ueber 12 Groschen jahrlichkann man nicht hinausgehen, und zieht man nun dieKinder unter vierzehn Jahren ab, wie dieses im Gesetzvom 30. Mai 1820 geschehen, so kann sie bei einer Be-völkerung, die nahe an 11 Millionen betragt, nicht über 3Millionen betragen.
Eine Vermögenssteuer tragt mehr; allein mit ihrsind entweder sehr gehaßige Nachforschungen über dasPrivatvcrmögen verknüpft, oder eine große Dcfraude beider eigenen Besteuerung. Wenn Jedermann sich zu nie-drig angibt, so hält es zuletzt auch sogar der Ehrlichefür erlaubt.
Eine Klassenstcuer steht zwischen beiden. Man kannohne alle Nachforschungen die Menschen in vier oderfünf Klassen thcilen, und nun bestimmen, wie viel Kopf-geld jede Klasse monatlich bezahlen soll. Daß hiebci Fa-milien von sehr ungleichem Vermögen in dieselbe Klassekommen müssen, ist an sich klar, doch wird der Unter-schied bei weitem so groß nicht seyn, als bei dem ge-lt