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44 zx E., bei dcn Mahl- und Schlachtsteucrn etwa auf8, und bei der Klassen - und der Grundsteuer auf 5bis 6.
Alle Steuern, die nach Rollen erhoben werden, undnicht nach einem Tarifsatze, haben die Eigenheit gemein,daß ihreHcbungskostcn sehr gering sind. Die Ursache ist die,daß die Steucrrolle den Mann nennt, der bezahlt,und die Summe, die er bezahlt. Der Steuercm-pfangcr weiß also, an wen er sich zu halten hat, undbraucht nun weiter keine Kosten auf die Aufsicht zu ver-wenden.
Bei dcn Tarifsteuern ist es anders. Der Stcuer-tarif sagt blos, wie viel bezahlt werden soll, allein nicht:Wer dieses bezahlen soll? Da nun die Menschensehr geneigt sind, dcn Stcucrempfanger vorbeizugehen,so muß dieser eine Menge Aufseher unterhalten, die zu-sehen, daß keiner der Steuerpflichtigen dieses wage,ohne seinen Steucranrhcil abzubezahlen. Diese Auf-sicht ist es nun, was die großen Summen kostet.— Wenn bei unseren Zollen und Verbrauchsteuerndie Kosten der Hebung sich auf 680,000 Nthlr. belaufen,so belaufen sich die Kosten der Bewachung auf 1 Million680,000 Rthlr. Diese könnten sich die Staatsbür-ger völlig ersparen, wenn keine Defraude gemachtwürde, und sie es nicht für erlaubt hielten,die Steuerbehörde zu umgehen. In diesem Fallewürden die indirekten Steuern nicht mehr Hcbungskostenverursachen, wie die direkten, nämlich nur 6 zx E. und mankönnte die andern 9 fx L. sparen, die man jetzt für Be-wachung aufwenden muß.
In dieser Hinsicht ist auch die Klassensteuer, welcheder König durch das Gesetz vom 30. Mai 4820 angeord-net hat, eine wahre Wvhlthat. Diese Klassenstcuer trägt