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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
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159
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Folgende Zahlen geben hierüber eine Ucbersicht, diezwar noch nicht völlig genau ist, doch aber hinrei-chend, um sich ein Urthcil darüber zu bilden. Die völliggenauen Zahlen lassen sich erst angeben, wenn die neuenSteuern einige Jahre in Hebung gewesen sind, und manüber sie eben so eine Uebersicht geben kann, wie überdas Steuersystem von Friedrich dem Großen.4) Ein- und Ausgangszölle; (nach

dem Gesetze vom 26. Mai 4818). 3,600,000 Rthlr.2) Verbrauchsteuern auf inlandischeWaaren; (nach dem Gesetze vom

26. Mai 4818) 4,300,000 —

Z) Verbrauchsteuer ausWein, Bran-tewein, Bier und Tabacksblattcr;

(Gesetz vom 8. Februar 4819).: 5,000,000 —

4) Schlacht- und Mahlsteucr für436 Städte; (Gesetz vom 30.

Mai 1820) 2,000,000 —

5) An Klassensteuersür's flache Land,welches die Schlacht- und Mahl-steucr nicht hat; (Gesetz vom

30. Mai 1820) 6,800,000 --

6) Einkünfte aus den Salzhandel;

(Gesetz vom 17. Januar 1820). 3,800,000 —

7) An Stempel - und Einschreibe-gebühren 3,500,000 —

8) An Gewerbesteuer; (Gesetz vom

30. Mai 1820) 1,600,000 —

9) Die bestehenden Grundsteuern . 10,162,000 —

Summa aller Steuern . . 40,762,000 Nthlr.

Was nun die Hebckosten betrifft, so belaufen sichdiese bei den Zöllen und den Verbrauchsteuern auf 13 bis